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H5N8

Stallpflicht wird gelockert

Der Sperrbezirk rund um die betroffenen Geflügelhaltungen in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) wurde diese Woche aufgehoben. Vorausgesetzt, dass keine weiteren Nachweise des Geflügelpestvirus erfolgen, kann das verbleibende Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbetriebe frühestens 30 Tage nach dem letzten Geflügelpestausbruch und damit am 25. Februar 2015 aufgehoben werden.
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Amstutz
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Die Aufstallungspflicht bleibt dadurch mindestens bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes und für Risikogebiete bis auf Weiteres bestehen.

In Sachsen-Anhalt prüfen die Landkreise und kreisfreien Städte derzeit, ob die Stallpflicht nur noch in Vogelschutzgebieten plus eines Zehn-Kilometer-Radius notwendig ist. Einige Landkreise hatten die Stallpflicht für den gesamten Landkreis angeordnet. Sollte es in der nächsten Zeit keine weiteren Vogelgrippe-Fälle in Sachsen-Anhalt geben, plant das Landesministerium, die Stallpflicht Anfang März ganz aufzuheben.

In Niedersachsen hat das Landesministerium mit Runderlass die betroffenen Landkreise gebeten, die Aufstallungspflicht zu lockern.

Auch in den Niederlanden war die Vogelgrippe ausgebrochen und dort herrschen exakt die gleichen Risikobedingungen wie in Niedersachsen. Trotzdem hatte die dortige Regierung wohl aus marktwirtschaftlichen Gründen entschieden, die Aufstallungspflicht bereits zum 8. Februar 2015 aufzuheben. Das gleiche hat Belgien für den 19. Februar 2015 angekündigt.

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