Im Notfall nach Artikel 53 zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 15. Juli 2015 bis 15. Oktober 2015 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in himbeerartigem Beerenobst mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen. Wartezeit: sieben Tage.
Das (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 15. Juni 2015 bis 15. September 2015 gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in johannisbeerartigem Beerenobst befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann mit 0,0375 l/ha in max. 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen. Wartezeit: sieben Tage.
Das BVL hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 25. April 2015 bis zum 25. Juli 2015 zur Bekämpfung der Apfelblutlaus in Apfel mit 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (max. 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und m Kronenhöhe gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen nach der Blüte bei voller Belaubung im Abstand von mindestens 14 Tagen. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Das BVL hat für Spintor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung für die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode ab dem 15. Juni bis zum 15. September 2015 für 120 Tage erteilt. Nach festgestelltem Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife können maximal zwei Behandlungen mit 0,15 l/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha (maximal 0,3 l/ha je Behandlung, maximal 0,6 l/ha in der Kultur) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt sieben bis zehn Tage. Wartezeit: sieben Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
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