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Bundestagsantrag

Männliche Eintagsküken leben lassen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Männliche Nachkommen von Legehennen können naturgemäß nicht zur Eierproduktion verwendet werden und setzen als Masthähnchen zu wenig Fleischmasse an. Daher werden sie kurz nach dem Schlupf getötet und beispielsweise an Zoos weiterverkauft. Die Grünenfraktion des Bundestags möchte das Töten aus "ökonomischen Gründen" verbieten und hat dazu einen Bundestagsantrag gestellt.

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Nordrhein-Westfalen hat 2013 als erstes Bundesland die Landkreise angewiesen, die Tötung männlicher Küken zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Minden hat dieses Verbot der Küken-Tötung aber außer Kraft gesetzt, da hierfür eine Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz fehle.

Mit dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, diese rechtliche Lücke zu schließen. Zudem soll die Entwicklung so genannter „Zweinutzungsrassen“ ebenso verstärkt werden wie die Forschung nach Verfahren zur Geschlechter-Früherkennung im Ei. Damit auch kleinere und mittelgroße Brütereien die Technik zur Früherkennung nutzen können, sollen spezielle Förderprogramme aufgelegt werden.

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