Antibiotikaeinsatz
Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Landwirtschaftliche Betriebe, die Masttiere halten, müssen ihre individuellen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika mit den bundesweiten Therapiehäufigkeitszahlen vergleichen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat vor wenigen Tagen im Bundesanzeiger diese bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten veröffentlicht. Betriebe, deren betriebsindividuelle Kennzahl einen Wert überschreitet, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung ihres Antibiotikaeinsatzes ergreifen.
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Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße seit dem vergangenen Jahr halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de). Aus den Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr‘“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche...