Parallelhandel: Genehmigungen mehrerer Inhaber verlieren die Gültigkeit
Eine Überprüfung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ergab, dass die folgenden dreizehn Antragsteller unter der letzten bekannten Anschrift wegen mutmaßlicher Geschäftsaufgabe nicht mehr erreichbar sind:
Stichtag 4. März 2015:
- AgroArt a.s.
- Agrotech trading GmbH
- ChemSource Ltd
- Drax Pesticides Ltd.
- Econ Agrar GmbH
- EC Trade S.P.R.L
- F.F. Company B.V.
- New Euro Chemicals S.A.
- Quinta Quimicos S.L.
- ReAgtech Ltd.
Stichtag 16. April 2015:
- Agroquimicos Genericos srl
- Glo Químicos
- KeMiChem CZ spol. S.r.o.
Daraus ist zu schließen, dass die Betriebe nicht oder nicht mehr im Handelsregister eingetragen sind. Die für diese Unternehmen erteilten Genehmigungen verlieren am genannten Stichtag ihre Gültigkeit. Die betreffenden parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr eingeführt oder neu in den Verkehr gebracht werden. Sie gehen aus der Liste der parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel (www.bvl.bund.de) hervor, die das BVL in monatlicher Aktualisierung veröffentlicht.
Bezüglich der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen legt das BVL das Pflanzenschutzrecht so aus, dass jeweils gerechnet ab dem Stichtag der Abverkauf von Partien, die sich bereits in der Handelskette befinden, noch für sechs Monate zulässig ist, und Restmengen noch 18 Monate aufgebraucht werden dürfen.
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