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Geflügelhaltung

Putenhalter üben Kritik am Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund erhob in einer kürzlich veröffentlichten Pressemeldung schwere Vorwürfe gegenüber der Putenhaltung in Deutschland. Im Zusammenhang mit einem Putenstallneubauvorhaben in NRW wurde die Putenhaltung als „tierschutzwidrig“ und „nicht artgerecht“ bezeichnet, die Putenzucht wurde als „Qualzucht“ beschrieben.

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Nicht nur, dass diese Anschuldigungen vollkommen jeder Grundlage entbehrten, und dies gerade im Hinblick auf die Entwicklung der deutschen Putenhaltung in den letzten Jahren, es stehe zudem zu befürchten, dass, wie hier im Kontext dieses Baugenehmigungsverfahrens gezeigt wird, das Instrument der Verbandsklage missbräuchlich eingesetzt werden könnte.

Kampagnenartige, ideologisch begründete Vorgehensweisen von Tierschutzorganisationen, die das Verbandsklagerecht nutzten, um eine Abschaffung der Nutztierhaltung in Deutschland herbeizuführen, könnten nicht das Ziel des Gesetzgebers sein. Besonders in den viehstarken Regionen Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens könne eine vom Tierschutzbund angestrebte kampagnenartige Vorgehensweise zum Erliegen jedweder baurechtlicher Genehmigungstätigkeit führen.

Die Ehrlichkeit hinter so einer Vorgehensweise bleibe auch zu hinterfragen. So wurde laut dem Verband der Deutschen Putenerzeuger (VDP) der Deutsche Tierschutzbund vom VDP zu den Beratungen der Novelle der Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen, die im Oktober 2013 nach mehrjährigen Beratungen der deutschen Putenwirtschaft mit Wissenschaft, Behörden und ebenfalls vier Tierschutzorganisationen in Kraft getreten ist, eingeladen. Eine Teilnahme wurde seitens des Tierschutzbundes aber abgelehnt. Auch der Umstand, dass in der Putenzucht seit einigen Jahren verstärkt tierwohlrelevante Parameter beachtet werden, was mittlerweile in der Gesamtbetrachtung zu gesünderen und fitteren Tieren führt, werde vom Tierschutzbund offensichtlich nicht gewürdigt.

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