Audits bei Geflügelhaltern starten
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Grundlage für die Durchführung der Auditierungen bilden die im Programmhandbuch der Initia-tive festgelegten und unter www.initiative-tierwohl.de veröffentlichten Regelungen. Für Hähnchen- und Putenmastbetriebe gelten u.a. Vorgaben, die zusätzliche Beschäftigungsmög-lichkeiten, ein größeres Platzangebot sowie die Pflege und Überwachung der Tiere beinhalten. Nach bestandener Auditierung erhalten die Ge-flügelhalter ein Zertifikat sowie einen Anspruch auf das Tierwohlentgelt.
Insgesamt wurden 897 Betriebe mit rund 255 Millionen Tieren für die Erstauditierung zugelassen. Im Vorfeld mussten diese einen individuellen Umsetzungszeitpunkt nennen, von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmastbetrieben liegt dieser Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016.
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