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Schnabelkürzen

Freiwilliger Verzicht bei KAT ab Januar 2016

Ab dem 1. Januar 2016 wird der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) das Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen auf freiwilliger Basis in seine Leitfäden aufnehmen.
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Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Friedrich-Otto Ripke, sprach heute von einem klaren Signal an die KAT-Mitglieder, einerseits bereits Anfang 2016 kontrolliert mit der Umstellung beginnen zu können und andererseits spätestens
zum 31. August 2018 mit allen Herden fertig werden zu müssen. Den Angaben zufolge haben eine Reihe von KAT-Betrieben in den vergangenen
Monaten ihre Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln eingestallt.

Diese Testreihen hätten in mehreren Fällen gezeigt, dass es aufgrund
von zunehmendem Kannibalismus und einer erhöhten Mortalität auch zu mehr Tierleid bei der Umstellung kommen könne. Daher werde das Verbot des Schnabelkürzens zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt. Aus Ripkes Sicht ist
das für die 75 Millionen KAT-Legehennen in ganz Europa der einzig richtige und praktikable Weg. Sie dürften keinesfalls zum Opfer von vorschnell erzwungenen Stichtagen werden. Zudem sei in vielen Mitgliedsstaaten das Know-how zum Verzicht auf die Schnabelbehandlung nicht so weit fortgeschritten wie in Deutschland.

Nach erfolgreicher Kontrolle erhielten alle Betriebe, die auf das Schnabelkürzen verzichteten, unter www.was-steht-auf-dem-ei.de einen zusätzlichen
Hinweis. Damit sei für den Verbraucher über die Printnummer auf dem Ei klar nachvollziehbar, welche Eier von Legehennen mit ungekürzten
Schnäbeln stammten.

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