Parallelhandelsmittel IsoPro 500 nicht mehr verkehrsfähig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 18. Dezember 2015 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel IsoPro 500 (GP-Nummer 003922-00/019) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
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