Zulassung von Basagran in Sojabohnen widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Basagran (Wirkstoff: Bentazon) zur Anwendung in Sojabohnen widerrufen. Das Mittel darf in Sojabohnen also ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die übrigen Anwendungen von Basagran (z. B. in Ackerbohne, Futtererbse, Gemüseerbse, Busch- und Stangenbohnen) sind hiervon nicht betroffen und bleiben gültig.
Grund für die Entscheidung des BVL ist eine Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes für Bentazon in Sojabohnen von 0,1 mg/kg auf 0,03 mg/kg. Mit den verfügbaren Daten ist nicht sichergestellt, dass dieser neue Wert einhaltbar ist.
- Veröffentlicht am
