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Eiweißgehalt darf standardisiert werden

Der Eiweißgehalt von Milchpulver und Kondensmilch darf künftig auf 34 Prozent standardisiert werden. Außerdem können diesen Erzeugnissen sowie Milchmisch- und Molkenmischerzeugnissen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden. Das sieht die Siebte Verordnung zur Änderung der Milcherzeugnisverordnung vor, der der Bundesrat vor Weihnachten zugestimmt hat. Die Verordnung dient der Umsetzung von Anpassungen der EU-Richtlinie über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung, die im Herbst dieses Jahres beschlossen wurden. Die EU-Kommission war mit der Zulassung der Eiweißstandardisierung bei Milchpulver und Kondensmilch einer Forderung der europäischen Milchindustrie nachgekommen. Sie hatte den Wettbewerbsvorteil von außereuropäischen Produzenten beklagt, die bereits nach diesen Standards erzeugen dürfen.
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