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Tierärzte

Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern

Für Tierhalter sind Behandlungsfehler des Tierarztes künftig leichter einklagbar.
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Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung, anzuwenden. Beide Tätigkeiten bezögen sich auf einen lebenden Organismus, so die Richter.
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