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Pflanzenschutz aktuell

Mais: geeignete Herbizide auswählen

In aufgelaufenen Maisbeständen können Sie jetzt die Entwicklung der Unkräuter und Ungräser beobachten. Sinnvoll sind Herbizidmaßnahmen im Nachauflauf mit Mitteln und Mittelkombinationen, die auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet sind. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist das 2- bis 4-Blattstadium des Maises und wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Gute Mittelwirkungen sind zu erwarten, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden.

Neu zugelassen ist MaisTer Power. Das Mittel ist eine Weiterentwicklung des bisher vertriebenen MaisTer flüssig. Der neue Wirkstoff Thiencarbazone bringt zusätzlich eine Bodenwirkung mit. Mit 1,0 l/ha werden viele zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Hühner- und Grüne Borstenhirse gut bekämpft. Mit 1,5 l/ha verbessert sich die Wirkung auf Weißen Gänsefuß und Winden-Knöterich. Zudem wird auch die Gemeine Quecke erfasst. Eine Bewertung der Maisherbizide finden Sie im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“ in den Tabellen 27 und 28 auf den Seiten 39 und 40.

In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, beispielsweise Artett, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Successor T, sowie die Kombinationspackungen Artett-Kelvin-Pack, Laudis Terra Pack, Lido SC Callisto Pack, MaisTer flüssig Gardobuc Box, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor-TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, wie Arigo, Cirontil, Elumis, Kelvin, Kelvin OD, Motivell Forte, Nicogan, Principal und Samson 4 SC, muss folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais sollten Sie beachten, wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG237).

Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden sollten Sie den Hinweisen in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besonders beachten.

Veröffentlicht am
Ganninger-Hauck
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