Schlachtbetriebe
Befunddaten werden intensiver erfasst
Ab dem 1. Juli 2016 sind alle Schlachtbetriebe der Initiative Tierwohl Schwein verpflichtet eine erweiterte Befunddatenerfassung durchzuführen und einen Teil der Ergebnisse aus der amtlichen Fleischuntersuchung an eine zentrale Datenbank zu melden. Dies teilt die QS Qualität und Sicherheit GmbH in ihrem aktuellen Newsletter mit.
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Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in seiner letzten Sitzung den Leitfaden Befunddaten in der Schweineschlachtung beschlossen. Damit ist jetzt klar, welche Befunddaten erfasst und wie diese an die Befunddatenbank gemeldet werden. Da die Datensicherheit höchste Priorität hat, wurde zudem festgelegt, wer zukünftig auf welche Daten zugreifen darf. Zudem wurde definiert, wie die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen zu Befunden von Lunge, Brustfell, Herzbeutel, Leber sowie zu Ohr- und Schwanznekrosen, Abszessen, Entzündungen der Gelenke und Hautveränderungen in der Befunddatenbank erfasst werden.
Die Befunddatenbank wurde im letzten Jahr eingerichtet und in einer Pilotphase ausgiebig getestet. Im Zuge der nun beschlossenen Befunddatenerfassung wird ab dem 1. Juni 2016 eine neue Schnittstellenbeschreibung unter www.qualiproof.de zur Verfügung gestellt. Diese kann im Juni ausführlich getestet werden, bevor die Meldungen für alle Schlachtbetriebe der Initiative Tierwohl Schwein verpflichtend sind.
Schlachtbetriebe im QS-System, die nicht an der Initiative Tierwohl teilnehmen, können die Befunddaten für Mastschweine auf freiwilliger Basis melden. Eine Meldeverpflichtung für diese Schlachtbetriebe besteht aber ab dem 1. Januar 2018.
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