Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
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Konkret verweist die Staatanwaltschaft auf Paragraf 17, Nummer 2b, des Tierschutzgesetzes. Danach macht sich schuldig und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden, der "einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt". Das sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Anlage der JSR Hybrid GmbH in Maasdorf nicht gegeben und durch eine Vor-Ort-Prüfung des Landesamtes für Verbraucherschutz bezeugt worden. Der Amtstierarzt, der vor Ort jährlich Kontrollen vornimmt, wurde als Zeuge vernommen.
Mängel bei der Tierhaltung, aber keine gravierenden
Konkret hatte Jan Peifer, Gründer des "Deutschen Tierschutzbüros", die aus seiner Sicht zu kleinen Kastenstände für Zuchtsauen bemängelt. Im Zuge dessen forderte die grüne Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking das Landwirtschaftsministerium zum Handeln auf. Das Ministerium stellte daraufhin zwar Mängel bei der Tierhaltung fest, aber keine gravierenden. Der JSR-Geschäftsführer reagierte und ließ die Mängel abstellen.
Die Aktivisten des "Deutschen Tierschutzbüros" halten unterdessen an ihrem Ziel fest: Sie wollen erreichen, dass das Schweinehochhaus geschlossen wird. Die nächsten Kundgebungen seien bereits geplant.
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