Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Ridomil Gold MZ (Wirkstoffe: Mancozeb + Metalaxyl-M) erweitert. Das Mittel kann mit 2,0 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha in den folgenden Anwendungsgebieten im Freiland zum Einsatz kommen:
- Falscher Mehltau in Dicke Bohne. Maximal zwei Anwendungen im Abstand von acht bis 14 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.
- Falsche Mehltaupilze und Weißer Rost in frischen Kräutern, Falscher Mehltau in Kopfsalate und Papierfleckenkrankheit in Lauch. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 21 Tage.
- Falscher Mehltau in Zwiebelgemüse (Nutzung als Trocken- oder Bundzwiebel). Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 14 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 Prozent = zehn Meter, 75 Prozent = fünf Meter, 90 Prozent = fünf Meter.
Die Zulassung von Stomp Aqua (Wirkstoff: Pendimethalin) wurde um Echte Rispenhirse und Kolbenhirse erweitert. Das Mittel kann gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Hundskamille, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut) ab dem 3-Blattstadium mit 2,5 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ ha gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
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