Filtererlass für große Tierhaltungsanlagen kommt
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Welche Tierhaltungsanlagen sind von der neuen Regelung betroffen?
- Große Schweinehaltungsanlagen ab 2000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6000 Ferkeln.
- Mittelgroße Schweinehaltungsanlagen mit 1500 bis 2000 Mastschweinen, 560 bis 750 Sauen oder 4500 bis 6000 Ferkeln
Bis wann müssen die Betreiber der betroffenen Anlagen handeln?
- Mit Bekanntgabe des Erlasses ist beim Neubau großer Schweinehaltungsanlagen der Einbau und Betrieb einer geeigneten Abluftreinigungsanlage zur Reduzierung von Staub-, Ammoniak- und Geruchsemissionen erforderlich.
- Bei bestehenden großen Schweinehaltungen (Altanlagen) wird eine Abluftreinigungsanlage im Falle einer wesentlichen Änderung der Anlagen erforderlich, wenn sie über eine zentrale Abluftführung (Zwangslüftung) verfügen oder diese mit verhältnismäßigen Mitteln hergestellt werden kann.
Die etwa 100 betroffenen Altanlagen in Thüringen sollen in den nächsten zwei Jahren von den unteren Immissionsschutzbehörden überprüft werden. Je nach Belastungsgrad ergeht für Anwohner und Umwelt eine entsprechende Auflage zur Umrüstung auf moderne Filter an die Betreiber der Anlagen.
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