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Glyphosat

EU-Staaten schränken Nutzung ein

Nachdem vor einigen Tagen die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der EU um 18 Monate verlängert wurde, haben die EU-Mitgliedstaaten nun einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, den Unkrautvernichter Glyphosat bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA nur mit bestimmten Einschränkungen zu verwenden.

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Rueß
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Zudem werden bestimmte Beistoffe (POE-Tallowamine) in Glyphosat-basierten Herbiziden verboten. Diese Vorschläge hatte die Europäische Kommission, wie angekündigt, parallel mit der vorläufigen Zulassungsverlängerung gemacht. Die Vertreter der EU-Staaten stimmten nun im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit zu. Bis 2017 soll die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Die am 11. Juli 2016 angenommenen Kommissionsempfehlungen gelten ab dem 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die für die kommenden Tage erwartet wird, und umfassen neben einem Verbot gefährlicher Beistoffe (POE-Tallowamine) auch die Minimierung des Einsatzes beispielsweise in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen sowie die verstärkte Prüfung bei der Verwendung von Glyphosat vor der Ernte. Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist. Bei einem EU-weiten Verbot von Glyphosat darf das Mittel aber in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.
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