Zulassung um 18 Monate verlängert
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Bis dahin wird ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erwartet, das wegweisend für weitere Schritte sein soll. Es obliegt den EU-Staaten, selbst zu entscheiden, ob sie in ihrem Land Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel zulassen, verbieten oder deren Nutzung einschränken.
EU-Staaten schränken Zulassung ein
Deutschland hatte sich bei der Entscheidung im Rat enthalten. 20 Mitgliedstaaten hingegen wollten die Zulassung verlängern, erreichten aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit. Hätte die EU-Kommission die Zulassung nicht verlängert, hätten diese Mitgliedstaaten die Nutzung von Glyphosat in ihrem nationalen Gebiet nicht erlauben dürfen.
Der Industrieverband Agrar hat die angekündigte Entscheidung der Europäischen Kommission bemängelt. Er kritisiert es als unbefriedigende Zwischenlösung, dass anstelle einer erneuten Genehmigung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat zunächst mit einer „technischen Verlängerung“ für 18 Monate gearbeitet wird. Zwar sei für Industrie, Handel und Landwirtschaft so wieder Planungssicherheit bis Ende kommenden Jahres geschaffen worden, juristisch zwingend sei indes eine umfassende Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids für 15 Jahre.
Glyphosat ist ein Wirkstoff, der breiten Einsatz in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.
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