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Geflügelwirtschaftsverband

Geflügelpest: An Biosicherheit denken

Das Thema Geflügelpest wird die Geflügelhalter in Deutschland so schnell nicht loslassen. Die ersten Nachweise von infizierten Wildvögeln liegen vor. Umso wichtiger ist es, dass sich jeder einzelne Halter an die Biosicherheitsmaßnahmen hält, betonte Geschäftsführer Dr. Klaus-Peter Linn auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) Baden-Württemberg am 24. Oktober in Weilheim/Teck.

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„Wie groß die Gefahr ist, hängt auch Ihnen ab“, sagte er und verwies auf die Checkliste des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Der vergangene Seuchenzug, der als bisher größte und längste Epidemie in Europa in Erinnerung bleiben wird, hat Baden-Württemberg nach Linns Worten relativ verschont. Bei Hausgeflügel gab es keinen Ausbruch, betroffen waren nur Wildvögel.

ZDG-Checkliste

Zudem kamen die Erzeuger von Freilandeiern im Land auch bei der Aufstallpflicht mit einem blauen Auge davon. Dank der pragmatischen Lösung der Landesregierung, die Zwölf-Wochen-Frist kurz zu unterbrechen, konnten sie ihre Eier weiter als Freilandeier verkaufen. Bundesweit habe man sich damit aber keine Freunde gemacht, meinte Linn. Aktuell schiebe die EU-Kommission eine Verlängerung der Vermarktungsperiode für Eier aus Freilandhaltung im Falle einer gesetzlich angeordneten Aufstallung von 12 auf 16 Wochen an. Eine diesbezügliche Änderung der Vermarktungsverordnung wird im Dezember 2017 erwartet.

Im Zusammenhang mit dem Fipronilskandal, dem zweiten großen Aufreger für die Geflügelhalter in diesem Jahr, erinnerte Klaus-Peter Linn daran, nur Desinfektionsmittel einzusetzen, die auf der DVG-Liste aufgeführt sind. „Kaufen Sie um Gotteswillen nicht irgendeinen Mist von Händlern an der Straße.“ Bemerkenswert fand er, dass dieser Skandal bei den Verbrauchern seinem Eindruck nach keine große Resonanz gefunden hat.

Ganz anders hingegen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bei allen Themen rund um Tierschutz. So ist Linn überzeugt, dass das Töten der männlichen Küken die Branche noch länger beschäftigen wird, auch wenn die Gerichte bisher die Zulässigkeit des Verfahrens bescheinigen.

Bedenken äußerten sowohl Linn als auch der Vorsitzende des GWV Baden-Württemberg, Anton Weiß, erneut bezüglich des Verordnungsentwurfes zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Tierhaltungssysteme, dem sogenannten Tierschutz-TÜV, der zuerst in der Legehennenhaltung angewendet werden soll. Die Gefahr bestehe, dass der Handel dann nur noch Produkte aus geprüften Stallanlagen abnehmen werde, befürchtet Linn. Anton Weiß teilte diese Sorgen und forderte die Mitglieder des GWV und die anwesenden Vertreter des Landwirtschaftsministeriums auf, alle politischen Kontakte zu nutzen, um die Umsetzung des Tierschutz-TÜVs zu verhindern.

Einen weiteren Beitrag über die Mitgliederversammlung lesen Sie in BWagrar 44.

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