Excel-Programm verfügbar
- Seit Ende Juli hat die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Schwäbisch Gmünd auf ihrer Homepage eine Excel-Anwendung zur Dokumentation und Berechnung der Stoffstrombewegungen für den Download bereitgestellt.
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Die Excel-Vorlagen stehen unter folgenden Links zum Download bereit:
2. www.duengung-bw.de (Rubrik „Excelanwendungen“).
Die Anwendung wurde nach den Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung vom 14.12.2017 entworfen. Für die Bilanzierung können das Wirtschafts- oder das Kalenderjahr als Bezugsjahr gewählt werden, maßgeblich ist hier die bisherige Wahl des Bezugsjahres für die Erstellung der Nährstoffbilanz nach Düngeverordnung. Die Bilanz muss jährlich spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bezugsjahres erstellt werden. Die dem Betrieb zu- und abgeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor (z. B. Zu- und Verkauf von Tieren, Saatgut, Getreide oder Düngemitteln) müssen innerhalb von drei Monaten erfasst werden. Mit Hilfe der Excel-Anwendung wird nach Eingabe der Daten eine Bilanz generiert. Welche Betriebe aktuell zur Erstellung einer solchen Bilanz verpflichtet sind, kann mit Hilfe des Entscheidungsbaumes unter www.ltz-bw.de – Arbeitsfelder – Düngung – Rechtlicher Rahmen nachvollzogen werden.
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