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Herdenschutz

Bundesweites Konzept zum Umgang mit Wölfen

Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen fordern vom Bund ein bundesweites Wolfsmanagement, um bessere und rechtssichere Regeln für den Umgang mit der streng geschützten Tierart zu schaffen. Sie haben hierzu am 19. Oktober 2018 einen Entschließungsantrag mit einem Zehn-Punkte-Plan vorgestellt.

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Ausgleich zwischen Tierhaltung, Artenschutz und Sicherheit

In Deutschland wächst die Wolfspopulation. Die große Mobilität der Tiere mache eine bundesweite Betrachtung notwendig, um einerseits dem strengen Schutz der Wölfe Rechnung zu tragen, andererseits aber auch den wirtschaftlichen Belangen der Weidetierhalter, begründen die drei Länder ihre Initiative.

Ziel ist es, ein Nebeneinander von Wolf, Menschen und Nutztieren zu ermöglichen. Dafür müssten Gefährdungen für Personen und Übergriffe der Wölfe insbesondere auf Weidevieh ausgeschlossen werden, um so die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und Ängste abzubauen. In den letzten Jahren hatten immer wieder Fälle für Aufsehen gesorgt, bei denen Wölfe nahe an Wohnorte gekommen sind oder Nutztiere gerissen haben.

Abwehr ernster Schäden

Die drei Länder wollen im Bundesnaturschutzgesetz klarstellen lassen, dass zur Abwehr ernster Schäden ausnahmsweise auch eine so genannte Entnahme von Wölfen möglich ist.

Beobachtung, Prävention, Entschädigung

Der Bund solle ein nationales Konzept entwickeln, das die Bewertung und Beobachtung der Wolfspopulation, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen sowie Entschädigungsregeln einschließt und deutsche mit europäischen Gesetzen in Einklang bringt.

Unterstützung für Weidetierhalter

Weidetierhalter müssten bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel Bau und Unterhalt von wolfssicheren Zäunen zum Herdenschutz zu 100 Prozent gefördert werden. Die Bundesregierung solle dazu Verhandlungen mit der EU-Kommission führen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen, die sich in den nächsten Wochen damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag zur endgültigen Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

 

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