Halal ist kein Bio
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Der Gerichtshof ist der Meinung, dass die Europäische Union in den betreffenden gesetzen und Verordnungen mehrfach betont, bei der ökologischen Produktionsmethode das Tierwohl noch weiter zu verbessern und ein hohes Tierschutzniveau sicherzustellen – unter anderem auch bei der Schlachtung.
Die Richter führen weiter aus, dass die Praxis der rituellen Schlachtung, bei der das Tier ohne vorherige Betäubung getötet werden kann und die in der Union ausnahmsweise erlaubt ist, um die Beachtung der Religionsfreiheit sicherzustellen, nicht geeignet ist, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern wie eine Schlachtung, der eine Betäubung vorausgeht. Die Betäubung ist nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden erheblich verringert werden kann.
Aus diesem Grund kann die Anbringung des EU-Bio-Logos auf Produkten die aus ritueller Schlachtung stammen, nicht gestattet werden.
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