Drei Jahre Gefängnis für Schweinemäster
Ein Schweinemäster aus Merklingen (Alb-Donau-Kreis) ist wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Ulm zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das berichtet die in Ulm erscheinende Tageszeitung „Südwest Presse“ in ihrer Samstagsausgabe vom 16. März 2019.
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Die Zustände in den beiden Ställen beurteilte der zuständige Richter Oliver Chama als katastrophal und warf dem 56-jährigen Landwirt vor, die Schweine einer "Massentierhölle" ausgesetzt zu haben. Hunderte Schweine waren verendet oder mussten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden, hieß es zur Urteilsbegründung. Insgesamt seien mehr als 1600 Schweine umgekommen. Zwei verletzte Tiere soll der Angeklagte selbst mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.
Die anwesenden Tierschützer, so schreibt die Lokalzeitung, begrüßten das Urteil als historisch. "Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Tierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt", zitiert die Zeitung den Gründer und Vereinsvorsitzenden der Soko Tierschutz, Friedrich Mülln.
Der Landwirt hatte sich zuvor schuldig bekannt. Schon 2017 war er wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden.
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