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Tierkörperbeseitigungsanlagen

Bundesrat fordert Tierschutzkontrollen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einem Beschluss aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung von Betretungsrechten für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und zur Rückverfolgbarkeit von Falltieren zu fassen, kann man jetzt auf den Webseiten der Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) nachlesen.

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Weiterentwicklung des Tierschutzrechts

Der Entschließungsantrag zu routinemäßigen Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) und zur Rückverfolgbarkeit von Falltieren wurde Mitte März von der niedersächsischen Landesregierung vorgelegt. Laut damaliger Pressemitteilung geht es dabei um die lückenlose Rückverfolgbarkeit der verendeten Tiere (Falltiere).

Nachdem der Antrag im März zunächst zur Beratung an den Agrarausschuss verwiesen wurde, unterstützte der Bundesrat diesen in der Sitzung am vergangenen Freitag . Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung heißt es in der Begründung. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt.

Bundesregierung am Zug

Die Bundesregierung wird durch die Entschließung aufgefordert, baldmöglichst die Rechtsgrundlage zur Einführung der Tierschutzkontrollen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen zu schaffen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dann entscheiden wird, ob und wie sie das Anliegen der Länder aufgreifen wird. Feste Fristen gibt es dazu jedoch nicht.

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