Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
QS-Stichprobenaudits

Vollständig unangekündigte Audits im zweiten Halbjahr 2019

Auch in diesem Jahr wird die Qualitäts und Sicherheits (QS) GmbH in der Zeit von Juli bis Dezember Stichprobenaudits durchführen. Erstmalig laufen die Stichprobenaudits vollständig unangekündigt ab. Geplant sind über 500 Audits auf allen Stufen sowohl im Inland als auch im Ausland. Die Kosten für die Stichprobenkontrollen werden wie bisher von der QS getragen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Betriebe werden ohne Ankündigung auditiert

Neu in diesem Jahr ist, dass alle Stichprobenaudits erstmalig vollständig unangekündigt durchgeführt werden. Der Auditor sucht also die zufällig ausgewählten Standorte auf, ohne zuvor mit dem Betriebsleiter, Ansprechpartner oder Bündler Kontakt aufzunehmen. Für die qualifizierte Durchführung der Stichproben­kontrolle muss ein geeigneter Ansprechpartner vor Ort sein. Sollte der Ansprechpartner nicht verfügbar sein, besteht in begründeten Ausnahmen die Möglichkeit, das Audit erst nach einer Wartezeit von bis zu zwei Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme durchzu­führen.

Sollte der Systempartner den Termin ablehnen, entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob die vorge­brachte Begründung nachvollziehbar und ausreichend ist. Im Fall einer begründeten Auditablehnung wird das Stichprobenaudit nicht durchgeführt. Wenn das Audit ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt wird, wird das Stichprobenaudit mit einem General-K.O. bewertet, was zum Verlust der Zulassung und zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens führen kann.

Die Auditoren können übrigens durch eine Legitimationserklärung belegen, dass sie zur Durchführung des QS-Stichprobenaudits berechtigt sind. Wenn Zweifel bestehen, kann man sich an die QS-Geschäftsstelle wenden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.