Daten aus Monitoring-Programm werden ab 1. August neu ausgewertet
Am 1. August werden in den Monitoring-Programmen des Qualitäts- und Sicherheits (QS)-Systems alle Daten erneut ausgewertet und die aktuellen Ergebnisse ermittelt. Die QS GmbH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unvollständig erfasste Daten für Betriebe zum vorübergehenden Verlust der Lieferberechtigung führen können. Tierhalter sollten deshalb überprüfen, ob ihre Daten vollständig in der Datenbank vorliegen.
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Welche Daten werden ausgewertet?
Die Datenauswertung der QS-Monitoring-Programme gilt für den Therapieindex im Antibiotikamonitoring, die Kategorisierung im Salmonellenmonitoring sowie den Tiergesundheitsindex aus der Erfassung der Schlachtbefunddaten bei Schweinen. Die Indices sollen den Landwirten dabei helfen, die für ihre Betriebe erfassten Daten zu bewerten und für das Management im eigenen Betrieb zu nutzen. Zudem können sich jeder Betrieb mit anderen Betrieben vergleichen. Das unterstütze die Einschätzung der eigenen Ergebnisse.
Verlust der Lieferberechtigung beim Fehlen von Daten
QS weist darauf hin, dass Auswirkungen auf die Lieferberechtigung in das QS-System möglich seien, wenn für einen Betrieb keine Indices berechnet werden können. Konnte keine Salmonellenkategorie oder kein Therapieindex berechnet werden, könne der Tierhalter solange keine Tiere in das QS-System vermarkten, bis die fehlenden Daten ergänzt wurden.
Insbesondere die Abgabe der Nullmeldung im Antibiotikamonitoring, also die Bestätigung, dass im letzten Halbjahr keine Antibiotika angewendet wurden, werde häufig vergessen und führe damit zum Verlust der Lieferberechtigung. Deshalb, so die QS GmbH, sollten alle Tierhalter rechtzeitig prüfen, ob ihre Daten vollständig in den Datenbanken vorliegen und gegebenenfalls mit ihrem Bündler Rücksprache nehmen.
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