Kirchliche Dienste in Sorge über Volksbegehren
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Laut dem gemeinsamen Schreiben der kirchlichen Landverbände umfasse beispielsweise das geforderte absolute Pestizidverbot in allen Schutzgebieten große Teile von Baden-Württemberg mit entsprechenden Folgen für alle Landnutzer und Grundstücksbesitzer, mit Haus- und Nutzgärten, kommunalen Flächen, Verkehrswegen (z.B. Bahnlinien), landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wäldern. Die kirchlichen Landverbände erklären, dass der Bio-Anbau ebenfalls stark betroffen und kaum mehr möglich sei. Die Frage nach dem Vorgehen bei Borkenkäfer-, Maikäfer- oder Schnakenbefall, stelle sich mit der Forderung nach dem Pestizidverbot neu, beziehungsweise sei nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr möglich.
Einschränkungen in der Bewirtschaftung
Mit den vorgesehenen, starken Bewirtschaftungseinschränkungen halten die kirchlichen Landverbände den Anbau, insbesondere von Sonderkulturen wie Wein, Gemüse und Obst, sowohl konventionell als auch ökologisch z.B. im Kaiserstuhl und in der Bodenseeregion, zukünftig für kaum mehr möglich. Ohne die Bewirtschaftung der Flächen würden auch die Lebensräume zahlreicher Insekten, wie beispielsweise die offenen Böschungen, verschwinden.
Die Kirchlichen Landverbände sehen in der Folge gravierende Auswirkungen für die Landwirtschaft, den Tourismus, das verarbeitende Gewerbe und die Dörfer in den betroffenen Gebieten. Der geforderte Anteil von 50 Prozent ökologischem Landbau bis zum Jahr 2035 auf den landwirtschaftlichen Flächen im Land, erfordere parallel eine Entwicklung des Marktes, damit für regionale Bioprodukte faire Preise bezahlt werden, wird in dem Schreiben angemerkt. Wie das geschehen soll, werde im vorliegenden Gesetzesentwurf des Volksbegehrens nicht beschrieben. Lebensmittelverarbeitung und der Handel sowie die Verbraucher müssten ihre Verantwortung ebenso wahrnehmen wie die Politik.
Der Artenrückgang auch als Folge der Urbanisierung
In der Begründung zu den Gesetzesentwürfen wird festgestellt, dass der Rückgang der Biodiversität hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten Gebieten sowie Gewässern zu beobachten sei. Die kirchlichen Landverbände sehen die heutige Artenvielfalt als Ergebnis der Urbarmachung von Wald- und Buschflächen für die Landwirtschaft und somit der Schaffung von offenen und vielfältigen Lebensräumen. Diese können aber nur durch eine Bewirtschaftung erhalten bleiben. Dies werde im Volksbegehren ebenso außer Acht gelassen, wie der ungebremste Flächenverbrauch durch den die Lebensräume für Fauna und Flora sowie für die Lebensmittelerzeugung gleichermaßen endgültig verloren sind.
Kompromissbereitschaft sei das Gebot der Stunde
"Obwohl die Liste der UnterstützerInnen des Volksbegehrens sehr lang ist, wollten sich wichtige Akteure nicht hinter die Forderungen stellen, wie z.B. der größte Ökoanbauverband Bioland oder der größte Naturschutzverband, der Landesnaturschutzverband", schreiben die Kirchen. Man kann diesen Verbänden sicher nicht unterstellen, dass sie sich gegen Artenvielfalt aussprechen.
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Dies und die aufgeführten Beispiele machen deutlich, dass die bislang formulierten Gesetzesentwürfe noch nicht dem gewünschten Ziel gerecht werden, und wichtiger: Diskussionsbedarf im Sinne eines guten Gelingens des Vorhabens, nämlich dem nachhaltigen Erhalt der Artenvielfalt, besteht. Es braucht einen gemeinsamen zielorientierten Prozess, der die Belange aller Betroffenen gleichberechtigt berücksichtigt. So fordern die Kirchen im Land alle Beteiligten und Interessensgruppen zum weiteren Dialog und zur Kompromissbereitschaft auf.
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