Grundsteuerreform beschlossen
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Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Änderung der Bewertung von Grundstücken. Hintergrund sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, meldet der Bundesrat in seinem Newsletter.
Das Bundesverfassungsgericht habe damals die aktuelle Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Im neuen System sollen die Bewertungen nach wertabhängigen Modellen erfolgen. So gilt künftig für unbebaute Grundstücke der Wertm der durch Gutachter ermittelt wird. Bei bebauten Grundstücken werden in der Berechnung auch Erträge berücksichtigt.
Daneben können sich die Bundesländer auch für ein wertunabhängiges Verfahren entscheiden.
Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten, bestätigt der Bundesrat: "Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune".
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