Weniger Bürokratie für mehr Tierwohl
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Der Landesbeirat für Tierschutz hat in den letzten beiden Sitzungen mit den Auswirkungen der aktuellen Novelle der sogenannten TA Luft (Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft) auf die tiergerechte Ausgestaltung von Nutztierhaltungen befasst. Der Tierschutzbeirat unterstützt die Position der Agrarministerkonferenz vom September 2019. Insbesondere muss vermieden werden, dass aufgrund einiger in der Novelle der TA Luft vorgesehener Änderungen der Schutzanforderungen die Weiterentwick-lung der Tierhaltung in Richtung eines Mehr an Tierwohl behindert wird.
Insbesondere bei kleineren Nutztierhaltungen muss die Einrichtung tiergerechter Haltungsverfahren mit Außenklima und Auslauf ohne zusätzliche Behinderungen und Auf-lagen zur Luftreinhaltung weiter möglich sein.
Kastration von Katzen
Der Tierschutzbeirat bekräftigt die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Eindämmung des Elends unversorgter, freilebender Katzen zu verstärken. Er begrüßt die enormen Bemühungen ehrenamtlicher Tierschützer und Tierschützerinnen zur Betreuung solcher Katzenbestände und die durchgeführten Kastrationsaktionen zur Eindämmung der Vermehrung der Tiere. Die Unterstützung des Landestierschutzverbandes durch die Landesregierung in diesem Bereich wird ausdrücklich gewürdigt. Der Beirat begrüßt weiterhin, dass inzwischen erste Gemeinden in Baden-Württemberg, namentlich die Gemeinden Berglen und Schramberg, von der Ermächtigung in § 13b des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht haben und Regelungen zur Verminderung der Anzahl an freilebenden Katzen in bestimmten Problemgebieten getroffen haben.
Diese Maßnahmen können insbesondere die Beschränkung des Auslaufs unkastrierter Tiere und eine Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, die in einem solchen Gebiet freien Auslauf haben können umfassen
.„Ich begrüße die Initiativen dieser Gemeinden. Wir werden auch nochmals auf die Kommunalverbände zugehen und dort für die Umsetzung solcher Maßnahmen und die Unterstützung von Kastrationsaktionen freilebender Katzen durch die Gemeinden werben“, betonte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, MdL.
Tierschutzwidrige Vergrämungsmethoden zur Taubenabwehr
Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich bereits mehrfach mit immer wieder am Markt auftauchenden sog. Taubenpasten befasst. Diese klebrigen Pasten sollen auf Simsen oder Vorsprüngen an Gebäuden aufgebracht werden, mit dem Ziel, das Anfliegen und Landen von Tauben zu verhindern. Der Beirat weist darauf hin, dass es nachgewiesenermaßen auch beim Abstreuen der Pastenstränge mit Sand zu Verklebungen an Füßen, Gefieder und Schnäbeln bei Tauben und anderen Vögeln kommt und die Pasten auch für andere Tiere wie Fledermäuse und Insekten zur tödlichen Falle werden können.
Nach § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Der Tierschutzbeirat bittet deshalb das Ministerium, die für Tier- und Artenschutz zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in einem Schreiben auf die Tierschutzwidrigkeit der Vergrämungspasten hinzuweisen und deren Anwendung ausdrücklich nicht zu empfehlen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die zuständigen Behörden entsprechend informieren.
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