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Zusatzhilfen für Forstschäden

Waldbesitzer: Sofort Anträge stellen

Die durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer im Land sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus rückwirkend im Jahr 2019 für die Mehraufwendungen zur Räumung der Kalamitätsflächen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Eckpunkte der Förderung werden derzeit mit dem Finanzministerium abgestimmt. Weil nicht sichergestellt ist, dass die rückwirkenden Mittel auch noch in 2020 zur Verfügung stehen, sollten die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen.

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Für die Mehraufwendungen zur Räumung der Kalamitätsflächen sollen Waldbesitzer eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Der Antrag hierfür sollte bis 6. Dezember 2019 bei den Unteren Forstbehörden vorliegen.
Für die Mehraufwendungen zur Räumung der Kalamitätsflächen sollen Waldbesitzer eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Der Antrag hierfür sollte bis 6. Dezember 2019 bei den Unteren Forstbehörden vorliegen.Neub
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Das Ministerium für Ländlichen Raum beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit drei Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzende beispielsweise mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch Revierleitende per Checkliste. Ausgeschlossen sind zufällige Nutzungen der Baumarten Esche und Eiche.

Förderempfänger sind Privatwaldbesitzende mit bis zu 200 Hektar forstlicher Be-
triebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzende stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von De-minimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzendem ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1000 Euro.

Förderanträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind vom Antragstellenden, ein
schließlich der geforderten Nachweise und des Verwendungsnachweises, über die
zuständige untere Forstbehörde an die Bewilligungsbehörde zu richten.
Anträge sollen ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Die unteren Forstbehörden wurden gebeten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die BewilligungssteIle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann. Bewilligungen und Auszahlungen werden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage "VwV Aufarbeitungshilfe 2019" noch in diesem Jahr erfolgen.

Es ist nicht sichergestellt, dass die rückwirkenden Mittel auch noch in 2020 zur Verfügung stehen, daher sollten die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Forstkammer: Tropfen auf den heißen Stein

Die Forstkammer Baden-Württemberg begrüßt in einer Stellungnahme, dass es laut Ankündigung des Ministeriums für Ländlichen Raum nun doch noch eine Aufarbeitungshilfe für 2019 geben soll. „Das ist der von vielen Waldbesitzern lange erwartete erste Schritt zur Umsetzung des Notfallplans und damit zur besseren Hilfe für die Waldbesitzer angesichts der dramatischen Klimaschäden im Wald“, äußerte sich Forstkammer-Präsident Roland Burger.

Es sei gut, dass nun zumindest ein Teil der Waldbesitzer in 2019 noch eine Unterstützung erhält, so Burger. Mehr als eine geringfügige Entlastung werde mit einer Förderung in Höhe von drei Euro pro Festmeter nicht erreicht. „So gesehen ist das natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein“, zeigte sich Forstkammer-Präsident Burger enttäuscht. Auch die Beschränkung der Förderung auf private Waldbesitzer bis 200 ha Waldfläche schließe viele schwer geschädigte Forstbetriebe aus. Die Forstkammer hatte einen Förderansatz gefordert, der sich vorrangig am Schädigungsgrad orientiert. „In den kommenden Wochen werden wir erneut das Gespräch zu den politischen Entscheidungsträgern suchen, um Anpassungsmöglichkeiten auszuloten“, kündigte Burger an. 


 

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