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SchALVO

Ausgleichsbeträge sollen zügig ausbezahlt werden

Die EU-Kommission hat die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) des Landes notifiziert. Die angepassten SchALVO-Ausgleichsbeträge können nun an die betroffenen Landwirte ausbezahlt werden, was schnellstmöglich erfolgen soll. Dabei können in den Sanierungsgebieten die Ausgleichsbeträge teilweise nur über die De-minimis-Regelung gewährt werden, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 29. November in Stuttgart.
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Rueß
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Die Ausgleichsleistungen gemäß SchALVO mussten in Folge der 2017 geänderten Düngeverordnung (DüV) an die neuen rechtlichen Standards für die Düngung angepasst und durch die EU-Kommission (KOM) genehmigt werden. Baden-Württemberg konnte – auch im Vergleich zu anderen Ländern – auf eine langjährige Verbesserung der Nitratgehalte im Grundwasser durch die SchALVO verweisen. Auf Grund dieser positiven Entwicklung stimmte die Brüssel einer erneuten Genehmigung der SchALVO zu.

Wegen der höheren Anforderungen durch die Düngeverordnung ab dem Antragsjahr 2018 reduziert sich der Pauschalausgleichsbetrag von 165 Euro pro Hektar auf 120 Euro pro Hektar. Bereits im Frühjahr 2019 wurde für das Antragsjahr 2018 in Problemgebieten eine Abschlagszahlung von 100 Euro pro Hektar ausbezahlt. In Nitratgebieten nach § 13 DüV (sogenannte rote Gebiete) ist ab dem Antragsjahr 2019 der Pauschalausgleich auf 103 Euro pro Hektar zu reduzieren.

Baldige Bewilligung in Problemgebieten

„Ziel der Landesregierung ist es, die durch die Landwirte bereits erbrachten Leistungen zum Wasserschutz in Baden-Württemberg baldmöglichst auszugleichen. In Problemgebieten können nach der Genehmigung der SchALVO durch die EU-Kommission die Ausgleichsleistungen bewilligt und ausbezahlt werden“, betonte der Minister.

Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten mit 40 bis 50 mg/l Nitrat im Grundwasser und ohne steigenden Trend können – analog zu den Restzahlungen in Problemgebieten – bewilligt und ausbezahlt werden. In Sanierungsgebieten mit über 40 mg/l Nitrat und steigendem Trend oder über 50 mg/l Nitrat können nach der Verurteilung Deutschlands wegen mangelnder Umsetzung der Nitratrichtlinie (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018) keine Ausgleichszahlungen mehr über die SchALVO geleistet werden.

Daher ist ein Ausgleich für erbrachte Leistungen nur im Rahmen der De-minimis-Regelung möglich. Die Gewährung von De-minimis-Zahlungen erfordern einen zusätzlichen Aufwand und zeitlichen Vorlauf sowie die Einholung zusätzlicher Informationen über andere De-minimis-Zahlungen bei den betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern. Dementsprechend ist mit einer Auszahlung dieser Beihilfen erst Mitte 2020 zu rechnen.


In Sanierungsgebieten mit über 40 mg/l Nitrat und steigendem Trend oder über 50 mg/l Nitrat können bis auf Weiteres keine neuen Verträge mit Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog für Sanierungsgebiete abgeschlossen werden. Alle bestehenden Sanierungsverträge bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt.

Nähere Informationen erhalten die SchALVO-Antragsteller und Antragstellerinnen in einem gesonderten Schreiben der Landwirtschaftsverwaltung, heißt es beim Stuttgarter Landwirtschaftsministerium.

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