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Bundestierärztekammer erhöht Gebühren

Seit 14. Februar ist eine Notdienstgebühr fällig

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist jetzt durch die "Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" unter anderem um die sogenannte "Notdienstgebühr" ergänzt. Die Regelungen sind am 14. Februar 2020 in Kraft getreten.

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Im neuen Paragrafen 3a "Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Künftig fälle eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten an. Zusätzlich wird für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der zweifache Satz der GOT abgerechnet. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum vierfachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum dreifachen Satz.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr beziehungsweise eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst.

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge beziehungsweise Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

Die BTK hat außerdem schon vor einiger Zeit den Flyer "Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co." erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren (www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/). Denn immer wieder landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können.

 

 

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