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Arzneimittelgesetz

Nullmeldung ist künftig verpflichtend

Vergangene Woche wurde die Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Bundeskabinett beschlossen. Der vorgelegte Entwurf von Bundesland-wirtschaftsministerin Julia Klöckner verfolgt das Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast auf ein Minimum zu begrenzen und zuvorderst Reserveantibiotika zu vermindern. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Tierhalter künftig dazu verpflichtet sind, auch dann eine Mitteilung an die Behörden zu machen, wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden.

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Die Nullmeldung ist aus der Sicht der Interessenvertretung der Schweinehalter Deutschlands (ISN) "unnötige Bürokratie". Mit dem nun geänderten Arzneimittelgesetz sei vielmehr die Chnce vertan worde, die dringend notwendige Überarbeitung des Systems der Betriebseinteilung anzugehen.     

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat 2014 ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt. Nach fünf Jahren Laufzeit stand im vergangenen Jahr die Evaluierung an. Diese zeigte, dass das Konzept aufgegangen ist: neben einem deutlichen Mengenrückgang an eingesetzten Antibiotika habe sich auch die Resistenzlage deutlich verbessert. Insbesondere bei Mastschweinen und Ferkeln sei, so die ISN in einer aktuellen Meldung auf ihrer Website, ein erheblicher Fortschritt verzeichnet worden.

Die Erkenntnisse dieser Evaluierung flossen jetzt in die 17. Novellierung des Arzneimittelgesetztes (AMG) ein, die vergangene Woche (1. Juli 2020) im Bundeskabinett beschlossen wurde. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verfolgt mit der Anpassung des AMG das Ziel, den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Minimum zu begrenzen. Besonders die Anwendung von Reserveantibiotika solle vermindert werden.

Änderung verpflichtet Tierhalter zu Nullmeldung

Die Anpassung des AMG sieht unter anderem vor, dass Tierhalter künftig zu einer Nullmeldung verpflichtend sind. Das heißt, es muss auch dann eine Mitteilung an die zuständige Behörde gemacht werden, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Außerdem soll es Tierhaltern ermöglicht werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben.

Nutzung der Daten zur Risikobewertung

Zudem sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert werden. Konkret bedeutet das, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzept anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen darf. So könne die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei allen sechs Nutzungsarten, insbesondere die Verbrauchsmengen und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, über den Evaluierungszeitraum von 2014 bis 2017 hinaus weiterhin verfolgt werden.

 

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