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EU-Agrarrat

Klöckner macht Vorschlag zu Öko-Regelungen

Am 21. September kamen die Agrarminister der Europäischen Union in Brüssel zur Ratssitzung zusammen. Unter der Leitung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wurden unter anderem  die Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Handel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Afrikanische Schweinepest (ASP) diskutiert.

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Im Mittelpunkt der Sitzung standen die weiteren Verhandlungen über die Ausgestaltung der so genannten ‚Grünen Architektur‘ der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es, im Oktoberrat auf die Reform zu einigen und eine so genannte ‚Allgemeine Ausrichtung‘ des Rates zu erreichen. Diese ist dann das Mandat, um mit dem Europäischen Parlament und der Kommission in die Trilog-Verhandlungen zur GAP zu gehen.

Julia Klöckner äußerte sich im Vorfeld des Treffens und betonte die Notwendigkeit einer raschen Einigung. „Mit der neuen GAP schaffen wir Planungssicherheit für die europäischen Bauern. Mehr Nachhaltigkeit bringen wir zusammen mit ökonomischer Tragfähigkeit. Dazu ist eine rasche Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über einen angemessenen Haushalt Voraussetzung, um gesellschaftlich gewollte Mehrleistungen unserer Landwirte auch zu honorieren. Nur so können sie wettbewerbsfähig bleiben."

Ebenso bräuchte es aber klare Leitplanken, um wirksam und glaubwürdig zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beizutragen, so die Bundesministerin. „Dazu gehören obligatorische Öko-Regelungen mit einem verpflichtenden Mindestbudget. Von Beginn an sollten die Öko-Regelungen in den Mitgliedstaaten daher so gestaltet werden, dass das höhere Umweltambitionsniveau der GAP auch durch das vorgeschlagene Mindestbudget untermauert wird. Die von uns vorgeschlagene ,Lernphase‘ soll vor allem dazu dienen, die Regelungen noch zielgenauer und attraktiver zu gestalten. Wir gehen mit unserem Vorschlag voran und über die Vorschläge der Kommission hinaus, die ein Mindestbudget nicht vorgesehen hatte“, so Julia Klöckner.

Die deutsche Ratspräsidentin ist der Überzeugung, dass sich mehr Umwelt- und Klimaschutz in der GAP am besten mit verpflichtenden Öko-Regelungen und einem dafür ebenfalls verpflichtenden Mindestbudget erreicht werden. Hierzu wird von einigen Mitgliedstaaten die Sorge geäußert, dass das neue Instrument der Öko-Regelungen keine ausreichende Akzeptanz bei den Landwirten findet und dadurch Finanzmittel verfallen könnten. Daher schlägt Deutschland eine Lernphase von zwei Jahren für die Einführung vor. Zunächst müssen hier alle Möglichkeiten der Mittelumschichtung innerhalb der Öko-Regelungen ausgeschöpft werden. Erst dann dürfen diese Mittel für andere Direktzahlungen, einschließlich der Umverteilung an kleinere Betriebe, verwendet werden.

Auf der Agenda des EU-Agrarrates standen ferner die folgenden Punkte:

  • Die Festlegung eines einheitlichen Mindestanteils von nicht-produktiven Flächen.
  • Eine Kappung der Direktzahlungen: Der Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft sieht – entsprechend der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs – eine freiwillige gestaffelte Degression der Direktzahlungen ab 60.000 Euro und eine fakultative Deckelung ab 100.000 Euro vor. Damit können die Mitgliedstaaten auf ihre strukturellen Verhältnisse angepasste Regelungen treffen.
  • Außerdem wird das neue Umsetzungsmodell (New Delivery Model) als zentrales Merkmal der neuen GAP Thema sein. Die Vorschläge der Präsidentschaft zielen darauf, Ergebnisorientierung und Verwaltungsvereinfachung in Einklang zu bringen.

Nährwertkennzeichnung

Thema im Rat war auch die erweiterte Nährwertkennzeichnung. Mit vielen weiteren Mitgliedsstaaten setzt sich Bundesministerin Julia Klöckner für die Einführung einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der EU ein, um eine ausgewogene Ernährung zu fördern und die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Aktuell gibt es verschiedene Systeme. Um eine Harmonisierung voranzubringen, hat die deutsche Ratspräsidentschaft vor kurzem Diskussionen zu diesem Thema eingeleitet. Ziel ist es, bei der Sitzung im Dezember Schlussfolgerungen des Rates zu erreichen.

Hintergrund – Nationaler GAP-Strategieplan

Die EU-Kommission hat im Juni 2018 einen Entwurf für eine GAP-Strategie-Verordnung vorgelegt, nach der erstmals Nationale Strategiepläne für die 1. und 2. Säule der GAP in einem transparenten Verfahren zu entwickeln sind. Die Verordnung steht noch nicht final. Dennoch hat die Arbeit am Nationalen Strategieplan für Deutschland, der voraussichtlich zum 1. Januar 2022 eingereicht werden muss, gemäß der vorgeschlagenen Stufen bereits begonnen.

Eine Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SWOT-Analyse) wurde erstellt, ebenso – in Abstimmung mit Ländern und Verbänden – eine Bedarfsanalyse.

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