Klöckner will Änderungen bei Tiertransporte-Verordnung
Im Gespräch mit dem EU-Untersuchungsausschuss Tiertransporte hat Bundesagrarministerin Julia Klöckner die EU-Kommission aufgefordert, eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen auf den Transportrouten vorzunehmen.
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Der Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten hat vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe des Ausschusses ist die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Tieren während des Transports innerhalb und außerhalb der EU auf Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegen. Gestern war die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, als Gast geladen, um in der Funktion der Ratspräsidentschaft über die Haltung des EU-Agrarrates zum Thema Tiertransporte zu informieren.
Dass es immer wieder Defizite und Tierschutz-Verstöße bei Tiertransporten in Drittstaaten gibt, beschäftigt Politik und Öffentlichkeit. Die EU-Kommission sei aufgefordert, so die Bundesministerin, die aktuell geltende Verordnung aus 2005 zeitnah zu ändern. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben die Europäische Kommission aufgefordert, die EU-Transportverordnung ganz konkret zu überarbeiten.
Julia Klöckner thematisierte im Gespräch mit den Europaparlamentariern zum Beispiel die Sachkunde der Fahrer von Tiertransporten und fordert hier eine Verbesserung ein wie:
- Einheitliche Mindestnormen für das Ausbildungsniveau der Fahrer
- Einheitlicher Standard für die Schulung der Fahrer
- Harmonisierung der Gültigkeitsdauer der Sachkundebescheinigungen
- Bescheinigungen in mehreren, nicht nur in der jeweiligen Landessprache
Zudem gäbe es Schwierigkeiten aufgrund unkonkreter und dadurch interpretationswürdiger Regelungen in der aktuellen Verordnung, so zur Kopffreiheit der Tiere, zur Begrenzung der Transportdauer und zu Versorgungsstellen in Drittstaaten.
„Der Tierschutz darf nicht an den EU-Grenzen enden. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben. Das Thema Tierschutz beim Transport hatte ich deshalb auf die Tagesordnung des informellen Agrarrates im September in Koblenz gesetzt. Hier muss die Kommission aktiv werden“, so Klöckner
Die Genehmigungsbehörden am Verladeort in der EU hätten derzeit ein großes Problem: Sie müssten beurteilen, ob der Transport auch außerhalb der EU tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob es geeignete Versorgungsstellen gibt. Ist das nicht der Fall, dürften Tiere nicht transportiert werden. Die Informationslage zur Situation in Drittstaaten, auf deren Basis die lokalen Behörden entscheiden, müsse als unzuverlässig bezeichnet werden.
Es sei im Interesse der Mitgliedstaaten, die Informationslage über die Situation im Drittland zu verbessern. In Deutschland habe man hierzu ein Webtool für die Bundesländer entwickelt. Dieses Tool stelle allen zuständigen Genehmigungsbehörden vor Ort die entsprechenden Informationen zur Verfügung. Es fehle aber eine zentrale Verifizierung der Versorgungsstellen auf den Transportrouten. Das sei Aufgabe der Kommission, so die Ministerin.
Gerade in den Sommermonaten seien Tiere wegen hoher Temperaturen besonderen Belastungen beim Transport ausgesetzt. Die Bundesministerin habe deshalb bereits eine Änderung der nationalen Anforderungen an Tiertransporte vorgelegt. Innerhalb Deutschlands dürfen Schlachttiere bei hohen Temperaturen maximal viereinhalb Stunden transportiert werden. „Ziel muss sein, zukünftig deutlich weniger Lebendtiere zu transportieren. Stattdessen muss der Fokus mehr auf den Transport von Fleisch und Fleischprodukten liegen. Auch hier kann eine Anpassung der EU-Transportverordnung helfen. Es muss sichergestellt sein, dass aus der Europäischen Union kein langer Tiertransport in und durch Drittstaaten genehmigt wird, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht absolut sichergestellt sind. Auch wenn das bedeutet, dass solche Transporte gar nicht mehr genehmigt werden können“, erklärte Klöckner.









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