LKW-Maut teilweise rückerstattbar
Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht. Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen.
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Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland zumindest des Anteils an der in den Jahren 2017 bis 2020 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der Anspruch mindestens vier Prozent der entrichteten Mautgebühr. Möglicherweise bestehen auch darüberhinausgehende Ansprüche. Ansprüchen aus dem Jahr 2017 droht bereits Ende 2020 Verjährung. Werden Sie daher bis zum 4. Dezember tätig.
Nach Informationen des Verbands der agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW), haben sich bisher auf der Plattform www.mautzurueck.de rund 8000 Unternehmen europaweit angemeldet, um die Rückerstattung von zu viel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. Aufgrund der hohen Nachfrage bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) am 02.12.2020 um 13 Uhr gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern Hausfeld und eClaim ein kostenloses Online-Seminare zum bundeseinheitlichen Lösungsmodell zur Rückerstattung von zu viel gezahlter Lkw-Maut an. Interessierte Unternehmen können sich jetzt unter folgendem Anmeldelink zum Online-Seminar anmelden.
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