Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Update Afrikanische Schweinepest (ASP)

Flächen-Nutzungsverbote in Brandenburg teilweise aufgehoben

Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat vor kurzem weitere Nutzungsverbote von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den ASP-Restriktionszonen in Brandenburg zurückgenommen. Voraussetzung hierfür ist die vollständige doppelte Einzäunung (Weiße Zone) um ein Kerngebiet. Mit dem nun erfolgten Abschluss der Eingrenzung der Weißen Zone um das erste Kerngebiet in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße sei die Nutzung von Forst- und Waldwirtschaft in diesen Gebieten jetzt wieder möglich, teilt das Sozialministerium Brandenburg hierzu in einer Pressemitteilung mit.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Im Rahmen der Fallwildsuche sind im Landkreis Märkisch-Oderland unterdessen weitere ASP-Fälle festgestellt worden. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen zusammen liegt nun bei 254.

Geringere Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftliche Flächen

"Nach einer Phase weitestgehender Verbote in der Weißen Zone und im Kerngebiet wechseln wir in die Phase, in der nur noch geringe Einschränkungen gelten. So ist die Forstwirtschaft freigegeben bis auf den Holzeinschlag mit großen Maschinen, der einer Genehmigung bedarf. In Verbindung mit einer vorangegangenen Fallwildsuche wird auch die landwirtschaftliche Tätigkeit größtenteils wieder möglich sein. Kulturen, wie Winterraps oder Roggen, die aufgrund ihrer Wuchshöhe die Fallwildsuche oder die Jagd behindern, dürfen noch nicht ausgebracht werden. Dazu wird ein Leitfaden gemeinsam mit den Verbänden erstellt. Unser Ziel ist die vollständige Entnahme des Schwarzwildes aus diesen Gebieten", sagte die Leiterin des ASP-Krisenstabs, Verbraucherstaats-sekretärin Anna Heyer-Stuffer.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Ernte landwirtschaftlicher Produkte sei die vorherige Absuche nach Fallwild. Zudem müsse Erntegut aus dem Kerngebiet im Kerngebiet verbleiben. Erntegut aus dem Kerngebiet und der Weißen Zone dürfe nicht in Schweinehaltungen verbracht werden. In den gefährdeten Gebieten außerhalb der festen Umzäunungen gebe es keine land- und forstwirtschaftlichen Beschränkungen mehr.

Insgesamt 254 ASP-Fälle bei Wildschweinen

Nach Angaben des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wurden am vergangenen Freitag und Samstag zehn weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt. Damit gibt es jetzt 254 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (239) und Sachsen (15).

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.