Afrikanische Schweinepest: Zahl der Fälle geht zurück
Vor drei Jahren wurde im Freistaat Sachsen der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) festgestellt. Durch die Bekämpfung konnte die Ausbreitung seitdem auf drei Landkreise begrenzt werden und die Zahl der ASP-Fälle gehe aktuell deutlich zurück, teilt das Sozialministerium in Sachsen hierzu mit. Sachsens Staatsministerin Petra Köpping warnte jedoch davor, dass die ASP noch nicht getilgt sei. Sie setze sich in Berlin und Brüssel für eine Anpassung der ASP-Bekämpfungs-Strategien und weniger umfangreiche Beschränkungen für Schweinehalter ein, die in ASP-Restriktionsgebieten liegen.
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Am 31. Oktober 2020 wurde im Freistaat Sachsen der erste ASP-Fall festgestellt. Das Wildschwein war im Norden des Landkreises Görlitz, bei Krauschwitz nahe der Grenze zu Polen, von einem Jäger geschossen worden. Seitdem sei es im Freistaat durch den Bau von Zäunungen, durch Suche und Bergung von Kadavern sowie durch intensive Bejagung des Schwarzwilds trotz der weiteren Ausbreitung gelungen, die Schweinepest auf ein die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen umfassendes Gebiet zu beschränken. Auch ein Fortschreiten weiter hinein nach Sachsen und die Bundesrepublik habe verhindert werden können, so das Ministerium in Sachsen.
Ausbreitung noch nicht getilgt
Aktuell gehe die Zahl der aktiven ASP-Fälle zurück. Ein Übertreten der ASP auf einen Hausschweinbestand in Sachsen sei bisher erfolgreich vorgebeugt worden. Hierzu habe die strenge Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben beigetragen.
Sachsen fordert neue ASP-Strategie in Berlin und Brüssel
Das Sozialministerium habe sich sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission für eine finanzielle Unterstützung der von der ASP betroffenen Bundesländer eingesetzt. Zudem warb Staatsministerin Petra Köpping in Berlin und Brüssel um eine neue Strategie der ASP-Bekämpfung. Auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, habe dies erhebliche Konsequenzen für die Halter von Hausschweinen.
Ziel des Sozialministeriums sei es, einerseits den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Auf dieser Basis sollte andererseits der momentan im EU-Recht verankerte Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufgehoben werden.
Um die Bewegungsfreiheit des Schwarzwilds einzuschränken, wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Die Gesamtfläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) beträgt aktuell 5506 Quadratkilometer. Sie umfasst die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen und der Landeshauptstadt Dresden.
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