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Afrikanische Schweinepest

Baden-Württemberg: Infiziertes Wildschwein

Das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) hat heute den ersten Fund eines mit mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweines im Rhein-Neckar-Kreis gemeldet. Damit werden im Land neue Restriktionszonen ausgerufen, die auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft hat.

von Silvia Rueß erschienen am 09.08.2024
Hinweisschild Afrikanische Schweinepest. © Gabor Tinz/Shutterstock.com
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Zuletzt wurde die Afrikanische Schweinepest vor zwei Jahre in einem Hausschweinebestand in Forchheim im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damals blieb es ein Einzelfall – vermutlich wurde der virale Erreger über eine Arbeitskraft in den Bestand eingetragen. Nun ist ein Wildschwein befallen und damit wird die Bekämpfung schwieriger.

Ein Jäger hat am Donnerstagabend ein Tier erlegt, dass Krankheitssymptome zeigte. Nach der ersten Beprobung haben sich Erreger der Afrikanischen Schweinepest nachweisen lassen. Aktuell warte man auf die Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut. „Wir gehen aber fest davon aus, dass die Afrikanische Schweinepest nun bei den Wildschweinen in Baden-Württemberg angekommen ist“, so Peter Hauk, Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg bei einer kurzfristig anberaumtem Pressekonferenz zur Mittagszeit. In Hausschweinebeständen gibt es aktuell keine Funde.

Betroffene Sperrzonen

Nach der Feststellung der ASP bei einem Wildschwein wird nun um den Fundort beziehungsweise die Abschussstelle eine Sperrzone II und eine Sperrzone I eingerichtet. Die Sperrzone II erstreckt sich auf den Stadtkreis Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort sind 31 schweinehaltende Betriebe betroffen. Sie umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone‘, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem Radius von 15 km um den Fundort eingerichtet wird. Die Sperrzone I (Pufferzone) ist ein Gebiet, das in einem Radius von 10 km um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Sperrzone I betreffen den Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreis Heidelberg. Dort sind 25 schweinehaltende Betriebe betroffen.

In Sperrzone II werden zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Restriktionszone/Sperrzone II verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Darüber hinaus werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden.

Auswirkungen für Schweinehalter

Die schweinehaltenden Betriebe in der Sperrzone II unterliegen Beschränkungen beim Verbringen von Schweinen. In der Sperrzone II gilt grundsätzlich ein Verbringungsverbot für Schweine. Eine Verbringung in oder aus einem Betrieb in der Sperrzone II ist nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes möglich.

Gras, Heu und Stroh, das in der Sperrzone II und, nach behördlicher Anordnung auch in der Sperrzone I, gewonnen worden ist, darf nach der Schweinepest-Verordnung nicht zur Verfütterung an Schweine sowie als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden, es sei denn, es wurde:

  • früher als 6 Monate vor der Festlegung der Sperrzone II gewonnen und
  • früher als 6 Monate vor der Festlegung der Sperrzone II gewonnen und
  • vor der Verwendung mindestens 6 Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder
  • mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 °C unterzogen.

Möglich ist in der Sperrzone II auch, dass Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet werden, die Auswirkungen auf die Pflanzenproduktion haben können.

In der Sperrzone I werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe auch in der Sperrzone I verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Die Größe der Sperrzone I ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Festlegung werden die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Weiter wird vorsorglich im erweiterten Radius eine erweiterte Pufferzone eingerichtet, welche auch den Neckar-Odenwald-Kreis einbezieht. Dort wird eine verstärkte Schwarzwildbejagung sowie die Beprobung von erlegtem sowie von Fall- und Unfallwild angeordnet. Damit soll eine flächenmäßige Ausweitung der Seuche verhindert werden.

Monitoringmaßnahmen bei Wildscheinen

Minister Hauk betonte, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um die Lage weiter abzuklären und die ASP auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen.

Deshalb stehe der systematischen Fallwildsuche nun im Fokus. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des TCRH aus Mosbach ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.

Die Suchteams des TCRH (Training Center Retten und Helfen GmbH) aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit großem Erfolg unterstützen sie bereits das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden hat sich bestens bewährt. Wir haben nach den ersten Ausbrüchen der ASP in Deutschland frühzeitig reagiert und nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert. Damit setzt das Land bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung. Der Einsatz von Mensch und Hund ist hier unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie derzeit leisten“, betonte Minister Hauk.

Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte, der Jägerschaft, welche die Maßnahmen dulden müssen und nur mit deren Hilfe die Maßnahmen durchzuführen sind. „Jägerinnen und Jäger sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen über die beste örtliche Kenntnis von Einständen und Bewegungen von Schwarzwild auf ihren Flächen. Damit fällt ihnen in der ASP-Bekämpfung eine wichtige und tragende Rolle zu“, betonte Minister Hauk und „Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bedanken.“

Ein weiteres wichtiges Instrument um die Seuche einzudämmen sei das Stellen von ASP-Schutzzäunen. „Damit haben wir bereits begonnen. Der Zaunbau wird weiter strategisch fortgesetzt“, so Minister Hauk. Der Minister dankte hierbei dem ASP-Kompetenz-Team, den Waldarbeitern von ForstBW und dem THW für die große Unterstützung und die hervorragende Arbeit.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich bereits seit Jahren intensiv auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Dazu hat das MLR einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. „Hierzu wurde im MLR ein ständiger Krisenstab eingerichtet, der seit Jahren regelmäßig tagt, die Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch im Land koordiniert und gestern sofort die Arbeit aufnehmen konnte“, sagte Hauk.

„Den Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der 2018 vom Ministerrat verabschiedet wurde, hat das MLR konsequent umgesetzt und ist auf den ASP-Ausbruch gut vorbereitet“, betonte Minister Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar

„Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an alle Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen“, betonte Minister Hauk.

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