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Seminare von LSZ Boxberg und German Genetic

Tierschutz-Novelle stellt die Weichen künftig neu

Ob es die beschlossene, siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung, die Empfehlungen der Borchert-Kommission oder die staatliche Tierwohlkennzeichnung sind: Ferkelerzeuger und Mäster stehen vor riesigen Herausforderungen. Auf was sich die Betriebe im Südwesten einstellen müssen, darum ging es vorvergangene Woche auf zwei Online-Seminaren des Bildungs- und Wissenszentrums (LSZ) Boxberg und von German Genetic.

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  Nach einer achtjährigen Übergangsfrist dürfen Jungsauen und Sauen im Deckzentrum nur noch in Gruppen gehalten werden. So sieht es die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. 
Nach einer achtjährigen Übergangsfrist dürfen Jungsauen und Sauen im Deckzentrum nur noch in Gruppen gehalten werden. So sieht es die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. LSZ Boxberg
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Noch sind die im vergangenen Juli und September beschlossenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) nicht in Kraft getreten. Mit der Einführung wird allerdings schon demnächst gerechnet. Auch das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen befindet sich aktuell noch im Entwurfsstadium, so dass die darin gemachten Vorgaben so lange als vorläufig gelten, bis die Verordnung des Bundes veröffentlicht und in Kraft getreten ist. Und auch bei den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die Teil der vom Bundesagrarministerium (BMEL) 2017 initiierten Nutztierstrategie sind, geht es zunächst um eine Machbarkeitsstudie, die im Februar dieses Jahres vorgestellt werden soll. Doch eines, das zeigten die mit 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchten beiden inhaltsgleichen Online-Veranstaltungen der LSZ Boxberg und von German Genetic: Die Pläne für den Umbau der Schweinehaltung werden konkreter.

Umsetzung erfolgt schrittweise

„Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa sind um das Wohlergehen der Nutztiere besorgt“, machte Hansjörg Schrade, Direktor der LSZ Boxberg, in seiner Einführung in die virtuellen Veranstaltungen am Dienstag und Mittwoch vorvergangener Woche deutlich. Schweine, Rinder und Geflügel sollen tierschutzgerecht, ressourcenschonend und klimaneutral, sprich mit wenig anfallenden Emissionen, gehalten werden. Davon zeugen die Diskussionen um eine staatliche Tierwohlkennzeichnung, die die gesamte Erzeugung bis hin zur Schlachtung der Tiere umfassen soll, das mittlerweile eingeführte, vierstufige Haltungskennzeichen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) für Mastschweine und die, wie bei der siebten Änderung der TierSchNutztV inzwischen geschehen, angepassten nationalen Rechtsnormen. Ganz oben auf der Agenda dürften genau diese, einschneidenden Änderungen bei der Verordnung stehen, von denen zunächst Ferkelerzeuger betroffen sein werden.

So sieht der Zeitplan vor, dass bis 2024 Betriebs- und Umbaukonzepte für das Deckzentrum vorgelegt oder bis dahin der Ausstieg bekannt gegeben werden muss. Zwei Jahre später, 2026, muss ein Bauantrag für das Deckzentrum vorliegen beziehungsweise der Ausstieg aus der Ferkelerzeugung erfolgt sein. Abgeschlossen sein muss der Umbau des Deckzentrums schließlich 2029, also in acht Jahren. Ein Jahr später, 2030, soll dann Stufe eins der staatlichen Tierwohlkennzeichnung laut den Empfehlungen der Borchert-Kommission zum gesetzlichen Mindeststandard werden.

Lesen Sie den gesamten Beitrag in der BWagrar-Ausgabe 3/2021, die am Samstag, 23. Januar 2021 erscheint.

 

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