Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter endet demnächst
Alle Betriebe, die bereits an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen und auch in der Phase ab 2024 weiter dabeibleiben wollen, müssen sich jetzt für die ITW-Phase ab 2024 neu anmelden. Besonders wichtig: ITW-Ferkelaufzüchter müssen sich beeilen, denn die Antragsphase endet bereits am 28. September.
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Die Anmeldephase zur neuen Runde ITW ab 2024 ist am 1. September 2023 gestartet. Schweinemäster, Sauenhalter und Ferkelaufzüchter können nun von ihrem zuständigen Bündler zur neuen Runde angemeldet werden. Wichtig ist, dass sich alle Betriebe neu anmelden müssen.
Auch wenn der Betrieb bereits an der ITW teilnimmt, muss eine vollständige neue Anmeldung ausgefüllt werden. Meldet ein Betrieb sich nicht für die neue Runde an, erfolgt fristgerecht ein abschließendes Bestätigungsaudit der aktuellen Programmphase.
Ferkelaufzüchter müssen sich beeilen
Die Produktionsarten Sauenhaltung und Schweinemast können sich kontinuierlich anmelden und sind nicht an eine exakte Anmeldephase gebunden. Wichtig ist hier nur, dass die Neuanmeldung rechtzeitig erfolgt, damit die Audits der alten und neuen Phase aufeinander abgestimmt erfolgen können.
Ferkelaufzüchter können sich nur noch bis zum 28. September 2023 anmelden. Sie haben eine begrenzte Anmeldephase, weil Ihnen das Tierwohlentgelt über den Fonds ausgezahlt wird. In der ersten Anmeldephase (1. September 2023 bis 28. September 2023) können sich nur bereits teilnehmende Ferkelaufzüchter anmelden. Die angemeldete Tierzahl, die aus dem ITW-Fond vergütet wird, kann zunächst nicht erhöht werden. Angemeldet werden können nur so viele Tiere, wie bereits in der vorherigen Phase genehmigt wurden. Eine weitere Anmeldephase für neue Ferkelaufzüchter wird es vermutlich zu Beginn 2024 geben. Nähere Informationen liegen derzeit noch nicht vor.
Umsetzungszeitpunkt genau überlegen
Für Sauenhalter, Ferkelaufzüchter und Schweinemäster gilt gleichermaßen, dass bei der Anmeldung ein betriebsindividueller Umsetzungszeitpunkt gewählt werden muss. Hierbei ist es wichtig, dass dieser maximal drei Monate vor Ende der laufenden ITW-Phase gewählt wird. Falls das genaue Laufzeitende der aktuellen ITW-Phase nicht bekannt ist, kann man bei seinem zuständigen Bündler nachfragen.
Wenn die Teilnahme eines Betriebes beispielsweise am 30. Juni 2024 endet, so kann als frühestmöglicher Umsetzungszeitpunkt der 30. März 2024 gewählt werden. Dieses Datum muss auf der Anlage der Anmeldeunterlagen angegeben werden. Wichtig ist, dass die Anmeldeunterlagen vollständig (inklusive VVVO-Nummer und Umsetzzeitpunkt) ausgefüllt werden.
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