Insektenschutz nicht per Eilverfahren
Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung zum Insektenschutzgesetz hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, am 3. Februar noch einmal eindringlich vor den gravierenden Folgen für die Landwirtschaft gewarnt.
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"Das geplante Paket aus Insektenschutzgesetz und geänderter Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hilft dem Insektenschutz nicht, belastet aber die Landwirtschaft massiv“, kritisiert Rukwied im Vorfeld der anstehenden Kabinettsentscheidung das Vorhaben der Bundesregierung. „Das wird ein schlechter Tag für den Insektenschutz und für die Gemeinsamkeit von Landwirtschaft und Naturschutz. Pauschale Auflagen und Verbote helfen nicht, zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Lösungen in den Bundesländern.“
Insektenschutz sei ein wichtiges und auch von der Landwirtschaft unterstütztes Ziel. Der Berufsstand entwickele selbst bereits erfolgreich praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen für die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft, erklärt Rukwied. Die Verlässlichkeit des Naturschutzes stehe auf dem Spiel. Für die Bauern geht es um das Einhalten von politischen Zusagen, um echte Kooperationsangebote anstelle leerer Versprechungen und Naturschutz per Gesetzbuch.
Finanzieller Ausgleich für Verzicht steht auf dem Spiel
Mit den geplanten Auflagen einer Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen, einem pauschalen Gewässerabstand von zehn Metern sowie dem Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten werde das geplante Ziel des Insektenschutzes verfehlt, das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf Dauer mutwillig zerrüttet und zudem den Landwirten ohne jeglichen Ausgleich massive zusätzliche kostenträchtige Auflagen zugemutet. „Dieses Gesetzespaket widerspricht allen vollmundigen Bekundungen des Bundesumweltministeriums, die Landwirte sollten mit Naturschutz Geld verdienen können“, betont Rukwied. Das BMU erweise dem Naturschutz auf Dauer einen Bärendienst, wenn es rein aus wahltaktischen Gründen die erfolgreichen freiwilligen Aktivitäten der Landwirte und die von mehreren Landesregierungen gestarteten Initiativen zur Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz opfere. „Das ist verantwortungslose Symbolpolitik und darf nicht Gesetzeskraft erlangen“, so Rukwied. Stattdessen sollten die Initiativen beispielsweise der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg als Vorbild für den Dialog und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz genutzt werden.
Außerdem fehle nach wie vor für die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz eine fundierte Folgenabschätzung hinsichtlich der Anzahl betroffener Betriebe und Flächen und in Bezug auf die Folgen für den Anbau von Wein, Obst, Gemüse, Getreide, Zuchtpflanzen und anderer Kulturen in Deutschland, kritisierte Rukwied. Derzeit ist davon auszugehen, dass mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz die Erzeugung auf mindestens 1,2 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Flächen aus ideologischen Gründen und ohne zu erwartenden Nutzen für den Naturschutz mit Auflagen eingeschränkt wird.
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