Mehr Tierschutz bei Hunden
Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung werden die Anforderungen an die Hundehaltung und Hundezucht erhöht. Die neue Verordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Damit soll der Tierschutz bei Hunden weiter vorangetrieben werden, teilt das Bundesagrarministerium (BMEL) hierzu mit.
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Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung sollen die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung verbessert werden, um unzureichende Zucht- und Haltungsbedingungen zu vermeiden. Das beinhaltet zum Beispiel auch das Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Die Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung im Detail:
- Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
- In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
- Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
- Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
- Da zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen zunehmend Herdenschutzhunde eingesetzt werden, werden für deren Haltung nunmehr spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen.
- Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
- Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
- Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
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