Kürzung der Bundesmittel würde Beiträge deutlich erhöhen
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 sollen die Bundesmittel zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge um fast 45 Prozent gesenkt werden. Für viele Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wären deutliche Beitragserhöhungen die Folge, teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hierzu aktuell mit.
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Der Kabinettsbeschluss sieht eine Kürzung der Bundesmittel von zuletzt 176,95 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro vor. Die zu zahlenden Beiträge der bundesmittelberechtigten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müssten dadurch um mindestens 18 Prozent erhöht werden.
In den vergangenen sechs Jahren seien die vorgesehenen 100 Millionen Euro Bundesmittel jeweils wegen schwieriger Markt- und Einkommensverhältnisse um circa 77 Millionen Euro erhöht worden, so die SVLFG. Gerade seie die Betriebe jedoch in einer finanziell äußerst angespannten Situation durch die stark gestiegenen Preise für Energie, Düngemittel sowie weitere Betriebsmittel. Zusätzliche Kosten durch die vorgesehene Anhebung des Mindestlohns führten zu einer weiteren Kostensteigerung. „Insbesondere in Zeiten, in denen die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung auf dramatische Weise in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist, muss die Existenzfähigkeit der Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ein wichtiges Ziel sein“, so Walter Heidl, Vorstandsvorsitzender der SVLFG.
Auswirkungen hätte eine Kürzung der Bundesmittel bei den Beitragsrechnungen bereits im Juli/August 2022 für 2021. Zur Sicherung der Liquidität der Berufsgenossenschaft müssten zudem die in 2023 zu zahlenden Beitragsvorschüsse erhöht werden.
Der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 enthält auch Ansätze für die Alterssicherung und für die Krankenversicherung der Landwirte. Aufgrund der Defizithaftung des Bundes in der Alterssicherung sowie der gesetzlichen Einstandspflicht für die Leistungsaufwendungen der Altenteiler in der Krankenversicherung (soweit sie nicht über deren Beiträge finanziert werden) hätten diese allerdings keinen Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge.
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