EU-Kommission bestätigt Entwurf der Gebietsausweisung
Die EU-Kommission hat dem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine neugefasste AVV Gebietsausweisung bestätigt und zugleich eine sehr zügige Verabschiedung angemahnt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die AVV Gebietsausweitung vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen wird.
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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: „Wir haben eine wichtige Etappe gemeistert, sind aber noch nicht ganz am Ziel angekommen. Es hat viele Gespräche gebraucht, um die EU-Kommission zu überzeugen – wir sollten den Geduldsfaden nun auf den letzten Metern nicht überstrapazieren und schnell zum Abschluss kommen. Ich hoffe sehr auf die Unterstützung meiner Länderkolleginnen und -kollegen, damit wir der Landwirtschaft endlich einen verlässlichen Rahmen geben können. Unsere Landwirtinnen und Landwirte waren viel zu lange Leidtragende einer unseligen Hinhaltetaktik gegenüber Brüssel. Jetzt braucht es Klarheit und Stabilität.“
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) konkretisiert die Vorgaben der geänderten Düngeverordnung (DüngeVO), die ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind die Basis, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.
Bund und Länder hatten sich zuvor auf folgendes Verfahren verständigt:
- Der emissionsbasierte Ansatz über die sogenannte Modellierung, das heißt die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, wird gestrichen, da sie aus Sicht der EU-Kommission nicht mit der Nitratrichtlinie vereinbar ist.
- Es wird ein einheitliches Verfahren zur Binnendifferenzierung mit einem mehrstufigen Ansatz eingeführt. Ziel ist ein geostatistisches Regionalisierungsverfahren ab 2028, das nach heutigem Stand das wissenschaftlich fundierteste ist.
- Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete soll ein von den Ländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert.
- Bislang können nicht alle Länder das geostatistische Verfahren umsetzen, da dort noch Messstellen gebaut werden müssen. Da dies Zeit benötigt, soll hierfür eine Übergangsfrist bis 2028 gelten.
- Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings dürfen die Länder nicht wie bisher mehrere Verfahren gleichzeitig anwenden. Das heißt: Sie müssen sich für ein einziges Verfahren entscheiden.
Nach ersten Berechnungen der Länder wird sich die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2,0 Millionen auf etwa 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der sogenannten Roten Gebiete von rund 45 Prozent. Nach der Binnendifferenzierung von 2020 hätten die Länder fast 3,5 Millionen Hektar als Rote Gebiete einstufen müssen.
Die Bundesländer sind nach der DüngeVO verpflichtet, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat belastete Gebiete und eutrophierte Bereiche auszuweisen. Nach dem Willen der EU-Kommission regelt die Neufassung der AVV nun bundeseinheitlich nach einer Übergangszeit (bis 2028) die verpflichtende Einführung eines geostatistischen Ausweisungsverfahrens. Zudem sah die Kommission die Möglichkeit der emissionsbasierten Ausweisung (Modellierung) als nicht mit der EU-Nitratrichtlinie vereinbar an.
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