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Kritik aus der Ökobranche

Überarbeitete GAP-Strategiepläne eingereicht

Deutschland hat den überarbeiteten GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Insbesondere bei Klima-, Umweltschutz und dem Erhalt der Biodiversität sei nachjustiert worden. Die Pläne gehen klar am Ziel vorbei, kritisiert Bioland-Präsident Jan Plagge.

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Fast 300 Bemerkungen der EU-Kommission zum im Februar erstmals eingereichten GAP-Strategieplan wurden in den vergangenen Monaten mit den Ländern und innerhalb der Bundesregierung verhandelt, mit der Kommission informell vorabgestimmt und schließlich in den Strategieplan eingearbeitet.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir meint dazu „Was wir jetzt in Brüssel einreichen ist mit der Kommission intensiv abgestimmt. Wir rechnen daher mit einer zügigen Genehmigung durch Brüssel noch im Spätherbst – jetzt sind wir auf der Zielgeraden.“ Parallel würden jetzt die notwendigen Anpassungen in den nationalen GAP-Verordnungen vorbereitet, die dann noch im Herbst im Bundesrat behandelt werden sollen, so Özdemir.

Aus der Ökobranche kommt Kritik an den eingereichten Strategieplänen. Der Anbauverband Bioland erklärt die Pläne als "am Ziel vorbei". Insbesondere kritisierte der Verband das neue Zwischenziel auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030: 12 Prozent Ökofläche bis 2027. Damit verschlechtere der neue gemeinsame Plan von BMEL und Ländern den bis dahin ausgegebenen Zielwert von 14 auf 12 Prozent. Die Ursache für die Herabsetzung des Zielwerts sind Berechnungsfehler in der ursprünglichen Kalkulation.

“Bei einer Ausgangsbasis von 11 Prozent Ökofläche heute wäre ein Zuwachs auf 14 Prozent innerhalb der nächsten fünf Jahre schon viel zu wenig gewesen. Die 12 Prozent konterkarieren das 30-Prozent-Ziel jetzt allerdings noch viel deutlicher”, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge. “Die Bundesländer scheinen ihre eigenen Zielwerte zu ignorieren. Denn sie sind letztendlich für das nun noch niedrigere Ziel verantwortlich, da sie im Strategieplan ihre Flächen- und Budgetplanung für den Ökolandbau selbst melden.”

Anpassungen bei der GLÖZ-Ausgestaltung

Folgenden Anpassungen wurden bei der Wiedereinreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der Ausgestaltung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) vorgenommen:

  • Der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) wird gestärkt. So darf insbesondere die Neuanlage von Entwässerungsanlagen nur nach Genehmigung im Einvernehmen mit den Umweltbehörden in den jeweiligen Ländern erfolgen.
  • Zum Risiko der Bodenerosion (GLÖZ 5) durch Bodenbearbeitung wird mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Böden bundesweit bei den Schutzmaßnahmen nachgesteuert.
  • Zur Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) werden sowohl für bestimmte Dauerkulturen mit einer vorhandenen Begrünung als auch für Ackerland Anforderungen eingeführt, um den Schutz in den sensibelsten Zeiten zu verbessern.
  • Die Regelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) sehen vor, dass mindestens auf einem Drittel der Flächen ein jährlicher Wechsel bei der Hauptkultur erfolgen muss und auf mindestens einem weiteren Drittel dieser Wechsel jährlich oder spätestens nach drei Jahren mit einer Zwischenfrucht oder einer Begrünung infolge einer Untersaat erfolgen kann. Auf dem verbleibenden Drittel reicht ein Fruchtwechsel im dritten Anbaujahr.
  • Zur Steigerung der positiven Umweltwirkungen von Brachflächen (GLÖZ 8) wurde das Datum der frühestmöglichen Wiederaufnahme des Anbaus vom 15. August auf den 1. September verschoben außer für Winterraps und Wintergerste. Neben der Selbstbegrünung der Flächen wird nun auch eine aktive Begrünung erlaubt, allerdings nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat.

Anpassungen bei den Öko-Regelungen

Bei den Öko-Regelungen wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:

  • Die Prämienhöhe für die Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ wurde von 30 auf 45 Euro je Hektar jährlich angehoben, um einen höheren Anreiz für die Teilnahme zu setzen. Dies kann die Importabhängigkeit von Eiweißpflanzen verringern.
  • Mit dem Ziel der Senkung von Treibhausgasemissionen bzw. der Anreicherung von Kohlenstoff im Boden wurde bei der Öko-Regelung 4 „Extensivierung des Dauergrünlandes“ ein grundsätzliches Pflugverbot im Antragsjahr eingeführt.
  • Bei der Öko-Regelung 1b zu Brache und Blühstreifen wurden die nichtproduktiven Zeiträume im Grundsatz verlängert. Eine aktive Begrünung von Brachflächen darf auch bei der Öko-Regelung nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat erfolgen.

Hinsichtlich der Interventionen der 2. Säule wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:

  • Es konnte perspektivisch mit der Europäischen Kommission geklärt werden, dass die Auszahlung der Ökolandbau-Prämie auch auf Brachflächen möglich ist und diese grundsätzlich auch mit den Öko-Regelungen nichtproduktiver Flächen und Blühstreifen kombinierbar ist. Nach Überprüfung der kalkulatorischen Grundlagen und einer entsprechenden Änderung des GAP-Strategieplans wird die zusätzlich Förderung auf den genannten Flächen ab 2024 angestrebt.
  • Interventionen in der 2. Säule wurden insgesamt zielgerichteter ausgestaltet, um die angestrebten Ziele besser zu erreichen. Damit gingen viele technische Anpassungen und zusätzliche Erläuterungen zur Befriedigung des Informationsbedarfs der Europäischen Kommission über die geplante regionale Umsetzung in den Ländern einher. So wurde im Hinblick auf Klimaziele eine neue Intervention mit einem Einkommensausgleich für Aufforstung geschaffen. Zudem wurden in anderen Bereichen mehrere Teilinterventionen angelegt, um eine zielgerichtetere Ausgestaltung der Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um Möglichkeiten bzw. Beschränkungen beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu präzisieren.

Ökoflächenziele der Bundesländer

Bundesland Ökoflächenziel Ökofläche aktuell [%]
(Stand 31.12.2021)
Baden-Württemberg 30 bis 40% bis 2030 14,5
Bayern 25% bis 2025 und
30% bis 2030
13,8
Saarland 25% bis 2025 und
30% bis 2030
19,4
Hessen 25% bis 2025 16,2
Rheinland-Pfalz 25% bis 2030 12,3
Brandenburg 20% bis 2024 15,5
Sachsen-Anhalt 20% bis 2030 9,9
Schleswig-Holstein 15% (ca.) bis 2027 7,5
Niedersachsen 10% bis 2025 und
15% bis 2030
5,6

Zu Jahresbeginn wurden bundesweit rund 1,8 Millionen Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das 30-Prozent-Ziel bis 2030 entspricht einer Ökofläche von etwa 5 Millionen Hektar. „Um in den nächsten acht Jahren auf 30 Prozent Biofläche zu kommen, brauchen wir einen jährlichen Zuwachs von rund 400.000 Hektar”, rechnet Bioland-Präsident Plagge vor. “Mit dem Schneckentempo, das sich aus dem Zwischenziel ergibt, kommen wir da bei weitem nicht hin.”

Plagge appelliert an die Bundesregierung, zur Not auch alternative Wege zu suchen: “Wenn die Bundesländer offensichtlich nicht mitziehen, dann muss der Bund eigene Mittel für den Bioausbau bereitstellen, denn sonst kann die Konsequenz nur das Scheitern des 30-Prozent-Ziels sein.”

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