Das Kreuz für die Versicherung
Am 31. Mai finden die Sozialwahlen statt. Hier wählen die Versicherten der Kranken- und Pflegekassen den Verwaltungsrat beziehungsweise die Vertreterversammlung.
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Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) beispielsweise hat eine Selbstverwaltung. Selbstverwaltung in der Sozialversicherung heißt, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Sie treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst - nicht der Staat. Die hre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet.
Der Landesbauernverband (LBV) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) treten mit der gemeinsamen Liste 3 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an.
Wahlberechtigt sind alle Unternehmer der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen), ihre mithelfenden Ehegatten sowie ehemalige Landwirte und Ehegatten, die eine Unfallrente beziehen. In Kürze verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) Fragebögen, um herauszufinden, wer wahlberechtigt ist. Dieser Fragebogen muss an die SVLFG zurückgeschickt werden, um Wahlunterlagen zu bekommen. Ab dem 10. April erhalten Wahlberechtigte dann ihre Wahlunterlagen.
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