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Tierschutz

Nach Großbrand im Stall: Ruf nach Brandschutzvorschriften

Nach einem Großbrand in einem Schweinestall im Main-Tauber-Kreis, fordert die Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg gesetzliche Brandschutzvorschriften für Tierhaltungsbetriebe.

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Petra Ast
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Immer wieder kommt es zu Stallbränden. Nach Schätzungen wurden seit 2018 mindestens 125.000 Schweine durch Stallbrände getötet. Doppelt so viel Geflügel verbrannte im gleichen Zeitraum. Auch Rinder und Schafe werden immer wieder Opfer von Stallbränden. Offizielle Statistiken über Anzahl und Ursache der Stallbrände gibt es jedoch nicht.

Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord forderte jetzt verpflichtende Brandschutzvorkehrungen baulicher Art in Tierhaltungsbetrieben. Dazu gehörten die Installation von automatisierten Rauch- und Feuermeldern und Löschvorrichtungen sowohl in Alt- als auch Neubauten. Außerdem müsse eine gesicherte Löschwasseranbindung an der Hofstelle für die eintreffende Feuerwehr zugänglich sein.

Kritik an konventionellen Haltungssystemen

Geflügel, das das Leben lang nie außerhalb des Stallgebäudes war, laufe im Brandfall nicht einfach aus der Tür und muss hinausgetragen werden. Tiere, die Zugang zu Auslauf oder Freiland haben, verlassen ihren Stall routinierter, so die Landestierschutzbeauftragte Stubenbord. „Es bedarf dringend eine Obergrenze der Tierzahl in Ställen. Werden tausende Tiere in einem zusammenhängenden Stall gehalten, ist deren Rettung durch die verfügbaren Mitarbeiter und Helfer fast unmöglich. Zudem müssen geeignete, angrenzende Evakuierungsflächen zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, alle Tiere aus einem brennenden Stalltrakt zu retten. Ist eine Rettung der Tiere aus personellen Gründen oder aus Platzgründen ausgeschlossen, ist die Tierzahl zu hoch.“ 

Brandschutz ist bisher vor allem in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Trotzdem werde meist aus Kostengründen auf den Brandschutz in Ställen verzichtet. Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz hatte die Landesregierung in Baden-Württemberg mit einem 18 Punkte Papier auf die Notwendigkeit der Anpassung der Landesbauordnungen hingewiesen. 

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