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Tierhaltungskennzeichnung

BMEL: Perspektiven für die Nutztierhaltung von morgen

Die Bundesregierung will die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland eigenen Angaben zufolge zukunftsfest zu machen. Solch eine Tierhaltung müsse Transparenz für Verbraucher schaffen, dem Tier- und Klimaschutz gerecht werden sowie den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Ein Baustein: Eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse.

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Das Gesamtvorhaben umfasst hierfür laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vier Bausteine:

 

  • eine staatlich verbindliche Tierhaltungskennzeichnung
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe.

Die Tierhaltungskennzeichnung, so das BMEL, ist staatlich und für Lebensmittel, die aus Deutschland stammen, verpflichtend. Sie schaffe für Verbraucher die seit Jahren überfällige Transparenz beim Einkauf an der Fleischtheke, im Supermarkt oder beim Online-Handel. Verbraucher könnten damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig mache, so das BMEL in einer Pressemitteilung, die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar. Betriebe aus anderen Ländern, insbesondere EU-Mitgliedstaaten, könnten freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen.

Worin besteht der Mehrwert einer verpflichtenden gegenüber einer freiwilligen Kennzeichnung?

Die Tierhaltungskennzeichnung schaffe laut BMEL einen verbindlichen, verlässlichen und transparenten Rahmen, der durch den Staat garantiert und kontrolliert werde. Ein weiterer Vorteil gegenüber bereits bestehenden freiwilligen privaten Labeln sei, dass die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung perspektivisch alle tierhaltenden Betriebe und Vertriebswege in Deutschland verbindlich einschließen wolle.

Was haben Verbraucher von der Kennzeichnung?

Verbraucher in Deutschland möchten laut dem Bundesagrarministerium wissen, wie die Schweine, Rinder oder Hühner gelebt haben, deren Fleisch sie an der Ladentheke oder im Supermarkt kaufen. Gegenwärtig existierten in Deutschland zwar verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen und verlässlichen Informationen zu den Haltungsformen gebe es bisher nicht. Das BMEL schaffe nun diese überfällige Transparenz. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung könnten Verbraucher sich beim Kauf bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

Wird Fleisch für Verbraucher durch die Kennzeichnung teurer?

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz handelt es sich um eine reine Kennzeichnungsregelung. Das Gesetz regelt keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung oder die Produktionsweise. Kosten entstehen der Wirtschaft lediglich durch die Umsetzung der Kennzeichnung, wie etwa der Aufbringung der Information auf dem Produkt und den Anforderungen zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit.

Umfasst die Tierhaltungskennzeichnung auch die Bereiche Schlachtung und Transport?

Nein, denn unabhängig von der Haltungsform verdiene es laut BMEL jedes Tier, dass man beim Transport und bei der Schlachtung verantwortungsvoll mit ihm umgeht. Daher müssten notwendige Verbesserungen bei Schlachtung und Transport im Ordnungsrecht geregelt werden, damit sie für alle Tiere gleichermaßen gelten. Eine Kennzeichnung der Transportdauer wäre grundsätzlich hilfreich und werde durch verschiedene, am Markt verfügbare Label auch praktiziert - freiwillig. Anderseits bedeute gerade das für landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der verdichteten Tierhaltungsgebiete die Gefahr, schlechter gestellt zu werden, obwohl die Tierhaltung gerade in solchen Regionen erhalten werden soll.

Warum ist für die Kennzeichnung zunächst nur die Mast entscheidend, nicht aber zum Beispiel die Ferkel- und Sauenhaltung?

Grundsätzlich ist beabsichtigt, die Ferkel- und Sauenhaltung perspektivisch in die Tierhaltungskennzeichnung einzubinden. Dies berge aber einige Schwierigkeiten, da beispielsweise viele Ferkel aus Betrieben im Ausland kommen und eine verpflichtende Kennzeichnung hier europarechtlich derzeit unzulässig sei, so das BMEL. Außerdem finden einzelne Abschnitte der Schweineproduktion häufig in unterschiedlichen Betrieben statt, was eine verpflichtende Kennzeichnung aufwändiger mache. Daher konzentriere sich die Tierhaltungskennzeichnung zunächst auf die Mastphase, die im Vergleich zur Ferkel- und Sauenhaltung den größten Teil im Lebenszyklus der Schweine darstellt.

Warum wird die Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt? Was ist mit der Gastronomie und anderen Tierarten?

Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb werde die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten, werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.

Wie und durch wen wird die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Behörden der Länder. Dies entspricht der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern gemäß dem Grundgesetz.

Die Landwirte teilen der Behörde ihre Haltungseinrichtungen, also Ställe und Freilandflächen mit und geben an, in welcher Haltungsform die Tiere dort gehalten werden. Außerdem fügten sie Nachweise wie Pläne, Fotos oder Zertifikate bei, damit die Behörden prüfen können, ob die Voraussetzungen der Haltungsform erfüllt sind. Die zuständigen Behörden der Länder legten danach für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist und führen Register über die Haltungseinrichtungen der Betriebe. Verstöße gegen die Regelungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes seien, so das BMEL, als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt. Die Länder haben die Möglichkeit, Überwachungs- und Kontrollaufgaben auf private Organisationen zu übertragen. Ob die Kontrollen für die Tierhaltungskennzeichnung in die bestehenden Tierschutzkontrollen oder Kontrollen nach Lebensmittelrecht integriert werden, liegt in der Entscheidung der Länder.

Was bedeutet die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für Landwirte?

Für das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung sei die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein wichtiger erster Schritt. Unabhängig davon folgten Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe sowie bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung zeige, so das BMEL, in welcher Haltungsform Tiere gehalten wurden und mache gleichzeitig die Leistung der Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar. Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung werde die seit Jahren überfällige Transparenz geschaffen.

Mit dem Gesetz soll die Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt werden, damit sind nach Angaben des BMEL keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung verbunden. Unmittelbarer Aufwand entstehe Landwirten durch das Gesetz aufgrund einer Mitteilungspflicht und der Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Angaben, die der Behörde bereits vorliegen, müssten jedoch nicht erneut gemacht werden. Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften geführt werden müssen, müssten nicht doppelt angefertigt werden.

Das BMEL bereitet gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) Informationen für Landwirte zur Tierhaltungskennzeichnung vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses zur Verfügung stehen werden.

Was bedeutet die Kennzeichnung für Fleischereien/Metzgereien?

Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung – zunächst für frisches Schweinefleisch - wird die Haltungsform für Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.

Was geschieht mit bestehenden privatrechtlichen Labels?

Private Labels und die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ergänzten sich vielfach. Wichtig sei, dass Verbraucher keine widersprüchlichen Informationen erhalten und somit nicht getäuscht oder irregeführt würden.

Warum gibt es eine eigene Haltungsform „Bio“?

Die ökologische Tierhaltung ist inzwischen eine etablierte Haltungsform. Sie verbindet verschiedene positiv wirkende Aspekte miteinander: Neben Vorgaben zum Tierschutz gibt es beispielsweise strenge Vorschriften für Futter und den Einsatz von Medikamenten wie beispielsweise Antibiotika.

Eine ökologische Tierhaltung trage so unter anderem dazu bei, Arten zu erhalten und die Artenvielfalt zu unterstützen. Auch die EU-weit verpflichtende Eierkennzeichnung hat eine eigene Biostufe.

Ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht gewährleistet?

Die Tierhaltungskennzeichnung dürfe nicht zu Einschränkungen im europäischen Binnenmarkt führen und Produkte aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligen. Der Gesetzentwurf sei daher so ausgestaltet, dass er dem EU-rechtlichen Rahmen gerecht werde. Für Produkte aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern stehe die Kennzeichnung auf freiwilliger Ebene offen. Die Kontrolle erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wieso ist die Kennzeichnung für ausländische Produkte nicht verpflichtend?

Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation hätte sich die Bundesregierung eine verbindliche Kennzeichnung aller (auch importierter) Produkte gewünscht. EU- und WTO-Recht liessen aber keinen weiteren Spielraum zu. Produzenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern werde ermöglicht, ihre Ware freiwillig mit dem Haltungskennzeichen zu kennzeichnen.

Für Verbraucher bedeute das, dass sie sich beim Kauf von Produkten, die mit der staatlichen Kennzeichnung versehen sind, bei der Haltungsform sicher sein können – egal woher diese Produkte stammten.

Werden Fleischimporte durch die verpflichtende Haltungskennzeichnung zunehmen?

Verbraucher legten nicht nur Wert auf tiergerechtere Haltung - auch das Thema Regionalität rücke mehr und mehr in den Vordergrund. Große Teile des Lebensmitteleinzelhandels hätten bereits angekündigt, bis 2030 nur noch Fleisch von Tieren verkaufen zu wollen, denen mindestens der Kontakt zu Außenklima oder Auslauf ermöglicht worden sei. Wichtig sei, dass der Lebensmitteleinzelhandel dabei mit den Landwirten in Deutschland an einem Strang ziehe.

Folgt auf die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

Die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sind voneinander unabhängige Vorhaben.

Die Bundesregierung plant die Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. In bestimmten Fällen ist bereits heute eine Herkunftskennzeichnung verpflichtend, unter anderem für vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine?eisch. Hier kann also heute schon Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden.

Das BMEL bereitet derzeit einen Verordnungsentwurf vor, in dem die geltenden Regeln auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Daneben unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-weit auf weitere Lebensmittel auszuweiten, unter anderem Milch, Milch als Zutat, Fleisch als Zutat.

Welche wichtigen Änderungen wurden gegenüber dem ersten Gesetzentwurf vorgenommen und damit Bedenken oder Kritik aufgenommen?

Zum Gesetzentwurf gab es eine Vielzahl von Stellungnahmen und Rückmeldungen, die geprüft worden seien.

Das BMEL ist eigenen Angaben zufolge auf Bedenken von Seiten der Erzeuger(verbände) eingegangen. Unter anderem sei der Aufwand für Landwirte für Anzeige und Aufzeichnungen reduziert worden, beispielsweise durch die Klarstellung, dass Angaben, die der Behörde bereits vorliegen, nicht erneut gemacht werden müssten. Außerdem wurden Anforderungen an die Haltungsform „Auslauf“ von der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz übertragen. Sie würden damit nicht zum gesetzlichen Standard, sondern sind nur noch Voraussetzung für die Kennzeichnung der Produkte mit „Auslauf“.

Bedenken der Tierschutzverbände sei unter anderem durch Änderungen bei den Anforderungen für die verschiedenen Haltungsformen Rechnung getragen worden. Das Platzangebot im Stall wurde in den Formen „Frischluft“ und „Auslauf“ vergrößert. Bei der Haltungsform„Auslauf“ gebe es nun zudem Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit. Vollspaltenböden sind damit ausgeschlossen.

Außerdem wurde bei den Kontrollen, für die die Bundesländer zuständig sind, eine Ergänzung vorgenommen. Die Länder erhielten die Möglichkeit, Überwachungs- und Kontrollaufgaben auf private Organisationen zu übertragen.

Welche Veränderungen plant die Bundesregierung noch bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung?

Es ist geplant, das Tierschutzgesetz 2023 zu ändern. Dem Koalitionsvertrag entsprechend sollen dadurch unter anderem nicht-kurative Eingriffe reduziert, die Anbindehaltung beendet und die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt werden.

Zudem plant das BMEL weitere Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bisherige „Lücken“ sollen durch Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen, Geflügel-Elterntieren, Bruderhähnen und Rindern geschlossen werden. Zudem sollen Vorschriften zum Schutz der Tiere vor Bränden ergänzt werden.

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